Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Witsum (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung) wird beschlossen.


Herr Feddersen vom Amt Föhr-Amrum stellt die Vorlage ausführlich vor. Er erklärt, dass er den Tagesordnungspunkt 7 gleich mit erläutert, da beide Punkte eng miteinander verzahnt seien.

Nach den Vorschriften des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (§ 30 Landeswassergesetz) sind die Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltung zur Abwasserbeseitigung in ihrem Gemeindegebiet verpflichtet.

Das Einsammeln, Abfahren und die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers hat die Gemeinde Witsum dem Amt Föhr-Amrum als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen, nicht jedoch die Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung von Grundstücken mit leitungsgebundenem Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz.

Im Zuge des Ausbaues der Abwasserbeseitigung Föhr-West sind die Grundstücke im Bereich der Nachbargemeinde Borgsum über ein Leitungsnetz an die Kläranlage der Gemeinde Utersum angeschlossen worden. Die Borgsumer Sammelleitung wurde im Jahre 1994 durch den Ort Witsum zum Ortsteil Hedehusum verlegt, um das Abwasser von dort in die Kläranlage der Gemeinde Utersum leiten zu können. Dabei wurde den unmittelbar an den Leitungsverlauf angrenzenden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern der Gemeinde Witsum angeboten, ihre Grundstücke ebenfalls an die Borgsumer Sammelleitung anzuschließen, um einer sonst notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Nachrüstung der eigenen Grundstücksabwasseranlagen zu entgehen.

Von den angeschriebenen Witsumern haben sich zunächst fünf Betroffene für den Anschluss ihrer Grundstücke an die Borgsumer Sammelleitung entschieden. In den Jahren 2009 und 2013 sind noch weitere vier Grundstücke (Neubauten) hinzugekommen. Die auf den eigenen Grundstücken und im öffentlichen Verkehrsraum hierfür geschaffenen Anlagen und Einrichtungen wurden von den Betroffenen selbst finanziert. Die Anlagegüter im öffentlichen Verkehrsraum (Anschlussleitungen, Schächte usw.) werden buchmäßig als Anlagevermögen in der kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ der Gemeinde Borgsum geführt.

Für die Annahme, Weiterleitung und Behandlung des Abwassers in der Kläranlage Utersum sind von den Witsumer Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern Benutzungsgebühren aufgrund einzelner, zwischen diesen und der Gemeinde Borgsum abgeschlossener Verträge gezahlt worden. Diese Verträge wurden jedoch zum 31.12.2002 von der Gemeinde Borgsum gekündigt. Seit dem Jahre 2003 zahlen die Witsumer Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer lediglich eine nicht mehr kostendeckende Benutzungsgebühr.

Um für die Zukunft rechtlich sichere Grundlagen für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Witsum zu schaffen, soll für das Gemeindegebiet nun erstmals eine Satzung über die Abwasserbeseitigung erlassen werden. Parallel hierzu befindet sich eine gemeindliche Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in Vorbereitung, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll (siehe Sitzungsvorlage Wit/000067).

 

Ein Mitglied der Gemeindeversammlung macht darauf aufmerksam, dass § 2 Abs. 4 a und Abs. 5 identisch seien. Herr Feddersen erklärt, dass es sich hier um eine Mustersatzung handeln würde und er sich aber erkundigen würde inwieweit eine Formulierung überflüssig sei. Er bittet jedoch darum die Satzung erst einmal wie vorgelegt zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig