Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage beigefügten Vertrag mit Wirkung zum 01.09.2015.

 


Bürgermeister Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf Grundlage des Informationspapiers vom 04.05.2014 zu den Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr haben sich die Kur- und Erholungsorte darauf verständigt, dass seitens der Erholungsorte auf Grund der neuen touristischen Strukturen eine Finanzierungsbeteiligung zur Strandbewirtschaftung erfolgt.

Zur Umsetzung wurde ein Vertrag geschlossen, der mit dem 01.01.2015 in Kraft treten sollte.

 

Herr Tepfer hat am 17.12.2014 über die aktuelle Sachlage informiert und erläutert, warum die Abwicklung nicht zum 31.12.2014 erfolgen konnte. Die Gesellschafter der Föhr Tourismus GmbH waren sich einig, dass die Verträge um weitere 2 Monate bis zum 28. Februar 2015 verlängert werden sollen.

 

Der Bürgermeister hat im Wege der Eilentscheidung den Vertrag über die Finanzierungsbeteiligung zur Strandbewirtschaftung bis zum 28.02.2015 aufgehoben.

 

Nachdem die Kommunalaufsicht auf Grund der gestellten Anzeige nach § 108 GO eine Fristverlängerung für die Entscheidung bis zum 31.05.2015 bezüglich der Wyk auf Föhr Touristik GmbH angezeigt hat, war der Termin 28. Februar 2015 nicht mehr einzuhalten.

 

Nachdem die aufgeworfenen Fragen zur gesellschaftlichen Umstrukturierung beantwortet und die geäußerten Bedenken ausgeräumt werden konnten, kann der anliegende Vertrag daher zum 01.09.2015 in Kraft treten.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig