Sitzung: 30.07.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: Borg/000066/1
Beschluss:
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Föhr
Tourismus GmbH werden vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht
beschlossen.
Dem Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Föhr Tourismus GmbH wird die Weisung erteilt, dem Abschluss des anliegenden Gesellschaftsvertrages der Föhr Tourismus GmbH zuzustimmen.
Bgm. Nielsen verliest die Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Föhr
Tourismus GmbH sind zum einen Bestandteil der in 2015 angestrebten
Umstrukturierung der Tourismusverwaltung auf der Insel Föhr und zum anderen aus
kommunalrechtlichen und kommunalprüfungsrechtlichen Gründen erforderlich. Im
Kern betreffen die Änderungen die Neufassung des Unternehmenszwecks bzw. des
Gegenstandes des Unternehmens der Föhr Tourismus GmbH dahingehend, dass nunmehr
die Bereiche „Aquaföhr / Kur- und Thalassozentrum“ („Wellenbad“) und
Veranstaltungen nicht mehr Gesellschaftszweck sind; diese Bereiche werden von
der gegründeten Wyk auf Föhr Touristik GmbH betrieben, nachdem im Zuge der
Umstrukturierung die Abspaltung dieser beiden Geschäftsbereiche vollzogen ist.
Weiterhin verbleibt bei der Föhr Tourismus GmbH der Unternehmensgegenstand des
Tourismusmarketings und der touristischen Dienstleistung und
Wirtschaftsförderung. Ebenfalls nach den Anforderungen des Gemeindewirtschaftsrechts
ist im Gesellschaftsvertrag § 12 „Wirtschaftsplan, fünfjährige Finanzplanung,
Wirtschaftsführung“ sowie § 13 „Jahresabschluss, Lagebericht,
Ergebnisverwendung und Verlustabdeckung“ neu zu regeln. Ferner ist es aufgrund
der zukünftigen Gesellschafterstellung des Tourismusverbandes Föhr notwendig
die Verschwiegenheitspflicht in § 15 des Gesellschaftsvertrages neu zu regeln.
Danach verpflichten sich die von der Gesellschafterversammlung bestellten
Aufsichtsratsmitglieder der Föhr Tourismus GmbH die Verbandsversammlung über
alle wichtigen Angelegenheiten, insbesondere diejenigen Angelegenheiten, die
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung erfordern, bei deren Bekanntwerden
frühzeitig zu informieren.
Die Änderungen sind der Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist der geänderte
Gesellschaftsvertrag der Föhr Tourismus GmbH
dieser Vorlage beigefügt und die Änderungen im Änderungsmodus
hervorgehoben.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht
sollen diese Änderungen beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig