Beschluss:
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Föhr
Tourismus GmbH werden vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht
beschlossen.
Dem Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Föhr Tourismus GmbH wird die Weisung erteilt, dem Abschluss des anliegenden Gesellschaftsvertrages der Föhr Tourismus GmbH zuzustimmen.
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Föhr
Tourismus GmbH sind zum einen Bestandteil der in 2015 angestrebten
Umstrukturierung der Tourismusverwaltung auf der Insel Föhr und zum anderen aus
kommunalrechtlichen und kommunalprüfungsrechtlichen Gründen erforderlich. Im
Kern betreffen die Änderungen die Neufassung des Unternehmenszwecks bzw. des
Gegenstandes des Unternehmens der Föhr Tourismus GmbH dahingehend, dass nunmehr
die Bereiche „Aquaföhr / Kur- und Thalassozentrum“ („Wellenbad“) und Veranstaltungen
nicht mehr Gesellschaftszweck sind; diese Bereiche werden von der gegründeten
Wyk auf Föhr Touristik GmbH betrieben, nachdem im Zuge der Umstrukturierung die
Abspaltung dieser beiden Geschäftsbereiche vollzogen ist. Weiterhin verbleibt
bei der Föhr Tourismus GmbH der Unternehmensgegenstand des Tourismusmarketings
und der touristischen Dienstleistung und Wirtschaftsförderung. Ebenfalls nach
den Anforderungen des Gemeindewirtschaftsrechts ist im Gesellschaftsvertrag §
12 „Wirtschaftsplan, fünfjährige Finanzplanung, Wirtschaftsführung“ sowie § 13
„Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung und Verlustabdeckung“ neu zu
regeln. Ferner ist es aufgrund der zukünftigen Gesellschafterstellung des
Tourismusverbandes Föhr notwendig die Verschwiegenheitspflicht in § 15 des
Gesellschaftsvertrages neu zu regeln. Danach verpflichten sich die von der
Gesellschafterversammlung bestellten Aufsichtsratsmitglieder der Föhr Tourismus
GmbH die Verbandsversammlung über alle wichtigen Angelegenheiten, insbesondere
diejenigen Angelegenheiten, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
erfordern, bei deren Bekanntwerden frühzeitig zu informieren.
Die Änderungen sind der Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist der geänderte Gesellschaftsvertrag
der Föhr Tourismus GmbH dieser Vorlage
beigefügt und die Änderungen im Änderungsmodus hervorgehoben.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht
sollen diese Änderungen beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig