Einwendungen gegen die Niederschriften über die 23. und die 24. Sitzung (öffentlicher Teil) werden nicht vorgebracht.

 

Da die Niederschrift über die 25. Sitzung (öffentlicher Teil) zur heutigen Sitzung noch nicht vorgelegen hat, wird dieser Teil des Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.