Die Ausschussvorsitzende berichtet, dass heute ein umfassender Bericht in der Zeitung erschienen ist. Der Artikel bezieht sich inhaltlich auf das Schreiben des Innenministeriums vom 29.03.2007. Das Schreiben liegt allen Ausschussmitgliedern in Form einer Tischvorlage vor und wird von der Ausschussvorsitzenden vorgetragen.

 

Sie berichtet, dass sich die bisherigen Kosten (Vermessungs- u. Planungskosten, Kanaluntersuchung, Musterflächen) zu rd. 85.000 € ermitteln. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid wurde eine 1. Charge über rd. 102.000 € zur Auszahlung abgerufen. Ein ggf. dem Bürgerbegehren nachfolgender Bürgerentscheid würde gemäß Auskunft der Ordnungsbehörde zusätzlich 8.000 € bis 10.000 € kosten. Des weiteren würde durch das fraglos rechtmäßige Verfahren ein weiterer Zeitverzug resultieren.

 

Herr Jacobsen berichtet hierzu, dass das Schreiben von Frau Pook vorab per eMail am Freitag eingegangen ist und von Bürgermeister Lorenzen am Montag in einem Pressegespräch vorgestellt und erläutert wurde. Des weiteren wurde das Schreiben den Fraktionssprechern sowie den Vertretungsberechtigten der Bürgerinitiative zugestellt. Darüber hinaus teilt Her Jacobsen mit, dass sich im Quartalsgespräch am 29.03.2007 die Berufs- und Interessenverbände einschließlich der Interessgemeinschaft Innenstadt übereinstimmend negativ über das angestrebte Bürgerbegehren geäußert haben. Die anwesenden Vertreter sprachen sich einstimmig gegen den Inhalt des Bürgerbegehrens aus und halten das Anliegen der Initiatoren für wenig sinnvoll.

 

Gemäß Schreiben des Innenministeriums wird das Holzdeck an der Mittelbrücke nicht gefördert. Aus planerischer Sicht erachtet Herr Bendfeldt das Holzdeck als nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund fragt Herr Jacobsen an, ob an dieser Erweiterung (Kosten rd.70.000 €) gegenüber der Ursprungsplanung festgehalten und dementsprechend eine Vorlage für den nächsten Finanzausschuss erstellt werden soll. Dies wird bejaht.

 

Auf Nachfrage zum bisherigen zeitlichen Werdegang und zu einem Ausblick äußert sich Herr Jacobsen wie folgt:

 

Bis Ende des Jahres 2006 befand sich die Stadt Wyk im Soll. Im Frühjahr 2007 hätte die Ausführungsplanung erfolgen müssen, damit über Sommer 2007 die Ausschreibungen durchgeführt und ab September 2007 mit der baulichen Ausführung begonnen werden kann.

Gemäß vorliegendem Zuwendungsbescheid müssen bis Ende November 2007 rd. 508.000 € - angefordert und in der Regel innerhalb von 3 Monaten bestimmungemäß verwendet werden. Sofern die Anforderungen nicht innerhalb der im Bescheid genannten Zeiträume liegen, verfallen die Mittel. Noch ist eine fristgerechte Realisierung möglich.

Die hinsichtlich des Bürgerbegehrens bis zum 20. April eingegangenen Unterschriften werden seitens der Ordnungsbehörde und der Kommunalaufsicht geprüft. Sofern dem Bürgerbegehren entsprochen wird, muss die Stadtvertretung (StV) erneut beraten und beschließen. Hebt die StV Ihre Beschlussfassung auf, wird die Maßnahme nicht realisiert werden können, da nur die Ursprungsplanung mit den genehmigten Änderungen Gegenstand der Förderung sein kann. Bestätigt die StV ihre Beschlussfassung, erfolgt ein Bürgerentscheid. Eine dafür erforderliche Wahl kann gemäß Ordnungsbehörde erst ca. Ende Juli/August erfolgen. In diesem Fall kann der im Zuwendungsbescheid angeführte Bewilligungszeitraum nicht eingehalten werden mit der Folge, dass die Mittel verfallen.

 

(Nachtrag: Nach nochmaliger Prüfung teilt die Ordnungsbehörde mit, dass unter günstigsten Voraussetzungen eine erforderliche Wahl frühestens am 17.06.2007 durchgeführt werden kann).

 

Im Anschluss hieran erfolgt eine Diskussion, bei der u.a. folgende Punkte angesprochen werden:

 

-          Die Kritik, dass die Verwaltung die Maßnahme im Allgemeinen und die Interessen der Stadt Wyk (Planänderungen) im Besonderen nicht ausreichend und nicht persönlich gegenüber dem Innenministerium vertrete, weist Herr Jacobsen zurück.

-          Das Holzdeck, welches nicht förderfähig ist, wäre eine Zusatzausgabe der Stadt Wyk auf Föhr, abgesehen von den Kosten für das Bürgerbegehren.
Hierzu wird angemerkt, dass das Holzdeck auf der Tagesordnung des nächsten Finanzausschusses steht.

-          Eine Neugestaltung von Königstraße und Sandwall ist dringend geboten. Die Maßnahme sollte durch das Bürgerbegehren und den damit verbundenen weiteren zeitlichen Verzug nicht gefährdet werden. Es wird angefragt, ob nicht ein Fristaufschub beantragt werden kann, da das Bürgerbegehren nicht gestoppt werden kann. Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, dies nachzufragen. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.

-          Für den Seniorenbeirat wird angemerkt, dass es ärgerlich und nicht nachvollziehbar ist, wenn die Planung nicht umgesetzt wird. Über die Ziele der Planung, u. a. Königstraße und Sandwall behindertengerecht und barrierefrei zu gestalten, wird kaum noch gesprochen. Der Ausschuss soll bei den Beschlüssen bleiben und die Chance nutzen.

-          Es wird angeregt, das Projekt ausschließlich im Umfang der seitens der Stadt Wyk eingestellten Eigenmittel in Höhe von 1.025.000 € (HH 2007-2009) durchzuführen.

-          Weiter wird angefragt, ob der Untergrund des Sandwalls noch in einem guten Zustand sei. Es geht speziell um die Kanalleitungen.
Ein Baugrunduntersuchung steht noch aus. Schmutz- u. Regenwasserhaltungen wurden im Zuge der Voruntersuchung mittels Kanalfernauge untersucht. Es wurden punktuell Schäden festgestellt, die im Zuge der Maßnahme „Neugestaltung“ im Namen und auf Rechnung der Stadt Wyk zu beseitigen sind.

-          Die Idee des Tide-Brunnens soll weiter verfolgt werden. Die Kosten für Platzgestaltung und Brunnen sind in der Kostenschätzung zur Ursprungsplanung enthalten und werden als solche bei Umsetzung gefördert.