Sitzung: 29.09.2015 Finanzausschuss
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder des Finanzausschusses einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 12 – 16 nicht öffentlich zu beraten.