Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung nimmt die dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

2.    Die vorliegende Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Borgsum wird beschlossen.


Herr Feddersen erläutert ausführlich anhand der Vorlage Borg/000077.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung Borgsum“ sind die Daten der Nachkalkulation aktualisiert worden. Danach zeichnet sich seit dem Jahre 2012 eine geringfügig ansteigende Gebührenausgleichrücklage ab, die eine Absenkung der laufenden Benutzungsgebühren ermöglicht.

Gemäß aktueller Vorauskalkulation beläuft sich der jährliche Gebührenbedarf auf knapp 90 T€. Davon entfällt ein jährlicher Kostenanteil in Höhe von rund 25 T€ auf die kalkulatorischen Abschreibungen, die generell als Vorhalte- oder sogenannte Fixkosten über eine nutzungsunabhängige Grundgebühr finanziert werden sollten.

Nach jetzigem Satzungsrecht wird die Grundgebühr in der Gemeinde Borgsum nach der Geschossfläche der auf dem angeschlossenen Grundstück vorhandenen Gebäude bemessen. Dieser Maßstab hat sich in der Vergangenheit nicht sehr gut bewährt, weil er in der praktischen Umsetzung nur schwer handhabbar ist. So ist die korrekte Erfassung und Zuordnung dieser Flächen und insbesondere auch die ständige Berücksichtigung baulicher Veränderungen mit angemessenem Aufwand kaum umsetzbar.

Aus diesem Grunde soll die Grundgebühr ab dem 1. Januar 2016 nach der Nennweite des jeweiligen Frischwasserzählers bemessen werden. Dieser Maßstab hat sich bereits in allen Gemeinden auf Amrum sowie in den fünf Gemeinden im Bereich Föhr-Ost sowie in Süderende bewährt und er gilt als gerichtsfester Grundgebührenmaßstab, der zudem einfach und praktikabel umsetzbar ist. Für die Stadt Wyk auf Föhr und alle übrigen Gemeinden im Amtsbereich – mit Ausnahme der Gemeinde Utersum – soll dieser Grundgebührenmaßstab ebenfalls zum 1. Januar 2016 eingeführt werden.

Will man weiterhin einen angemessenen Teil der Vorhaltekosten (Fixkosten in Höhe von rund 17 T€) über Grundgebühren finanzieren, müssten für ein an die Abwasseranlage angeschlossenes Grundstück mit einem Standard-Wasserzähler (MID Q3=4 [Qn 2,5]) jährlich 108,00 € verlangt werden. Der Gebührensatz für die nutzungsabhängige Zusatzgebühr könnte dann von derzeit 4,00 €/m³ auf 3,90 €/m³ gesenkt werden.

Momentan sind die Bestimmungen zur Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung in der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Borgsum vom 09.08.1993, die zuletzt durch die 6. Nachtragssatzung vom 07.12.2004 geändert wurde, mit enthalten. Künftig sollen die abgabenrechtlichen Vorschriften in einer unabhängigen Satzung festgelegt werden. Lediglich die allgemeinen Vorschriften zur Abwasserbeseitigung bleiben der separaten Satzung über die Abwasserbeseitigung vorbehalten, dessen Neufassung sich derzeit ebenfalls in Vorbereitung befindet (siehe Sitzungsvorlage Borg/000076).

 

Sodann geht man näher auf das Zahlenwerk der Kalkulation ein. Hierzu wird angemerkt, dass im Jahre 2009 durch ein externes Ingenieurbüro eine Neubewertung der Anlagegüter der Abwasserbeseitigung durchgeführt wurde. Dabei hat man festgestellt, dass die tatsächlichen Restbuchwerte deutlich unter den bis dahin in der Anlagenbuchführung festgehaltenen Werten liegen. Ursache der Differenz ist der bisherige Ansatz einer zu hohen Restnutzungsdauer (z.B. bei Abwasser-Schächten und -Leitungen) mit der Konsequenz, dass von den Anschlussnehmern in der Vergangenheit nicht ausreichende Abschreibungen erwirtschaftet wurden.

 

In der Buchhaltung sind die aufgrund der Neubewertung festgestellten Abweichungen noch nicht berücksichtigt. Wegen Umstellung des Buchführungsverfahrens von der Kameralistik zur kommunalen Doppik besteht seitens der Verwaltung ein beträchtlicher Arbeitsverzug. So sind die Jahresabschlüsse der Gemeinde Borgsum derzeit für die Haushaltsjahre ab 2012 noch nicht abgeschlossen und auch noch nicht endgültig abgewickelt. Die Gemeindevertretung hat über diese Jahresabschlüsse also entgegen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 95n Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung) bisher noch nicht beschlossen.

 

Die in der vorliegenden Abgabenkalkulation per Jahresende 2015 mit rund 90 T€ prognostizierte Gebührenausgleichsrücklage dürfte sich folglich aufgrund der noch zu berücksichtigen Wertminderungen der Anlagegüter deutlich reduzieren. Es soll deshalb davon ausgegangen werden, dass der jährliche Gebührenbedarf (ca. 89 T€) über die jährlichen Benutzungsgebühren zu erwirtschaften ist. Nach weiterer Beratung will man im Ergebnis bei den in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Abgabensätzen bleiben. Diese sind in der Zwischenzeit ebenfalls von dem Beschlussorgan der Nachbargemeinde Witsum verabschiedet worden, in der einzelne Anschlussnehmer das Leitungsnetz der Gemeinde Borgsum mitnutzen.

 

In § 3 Abs. 6 der vorliegenden Abgabensatzung ist nach Herrn Feddersen noch ein Schreibfehler zu berichtigen: In Satz 3 muss der Verweis „… gilt Abs. 6 Sätze 2 bis 4 sinngemäß …“ geändert werden auf „… gilt Abs. 5 Sätze 2 bis 4 sinngemäß …“. Weiter muss es in der Beschlussempfehlung in Nr. 1 „Zahlenwerk“ und nicht „Zahlenweg“ heißen.

 

Bgm. Nielsen bedankt sich bei Herrn Feddersen für seine Erläuterungen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig (8 Ja-Stimme)