Es wird der wöchentliche Zuzug neuer Flüchtlinge und die Problematik der Unterbringung angesprochen. Es wird angefragt, ob genügend Unterkünfte zur Verfügung ständen.

 

Es würden seitens des Amtes ständig Unterkünfte gesucht, die allerdings kostengünstig sein müssten.

 

Es wird angeregt, die Einwohnerfragestunde künftig an das Ende des öffentlichen Teils einer Sitzung zu setzen.

 

 

Seitens der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner wird heftige Kritik an der geplanten Schließung der Geburtshilfe für Föhr und Amrum geäußert. Insbesondere die kurzfristige Umsetzung und das nicht vorhandene Notfallkonzept werden bemängelt. Auch habe man nie das Gespräch mit der Inselklinik oder den öffentlichen Stellen auf Föhr und Amrum gesucht, um eventuelle Mängel abzustellen. Weiterhin sei nicht abgeklärt worden, ob ein Haftungsausschluss, ähnlich wie bereits in anderen medizinischen Bereichen, möglich sei.

 

Es wird in Frage gestellt, dass der Geschäftsführer die Entscheidung ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung hätte treffen dürfen.

 

Hervorgehoben wird die ausgezeichnete Betreuung durch die ortsansässigen Hebammen.

 

 

Frau Braun bedankt sich für die bisherigen Wortmeldungen und fragt den Geschäftsführer der Klinikum NF, was zu der Entscheidung geführt habe.

 

Dieser führt aus, dass in den letzten Jahren bereits 10 geburtshilfliche Abteilungen geschlossen worden seien. Wyk habe die kleinste geburtshilfliche Abteilung Deutschlands. Die Inselklinik sei nur zu halten, weil für sie ein Sicherstellungszuschlag gezahlt werde. Finanzielle Beweggründe seien jedoch nicht entscheidend gewesen.
Er erklärt, jede Geburt könne eine Eigendynamik entwickeln, die schnelle Hilfe, z.B. Blutkonserven erforderlich mache. Diese sei hier nicht sicher gestellt, da die geburtshilfliche Abteilung in Wyk nur ansatzweise den Standards standhalte. Das Haftungsrisiko sei als ausgesprochen hoch anzusehen.

 

 

Herr Hölter, der demnächst die Gynäkologische Praxis in der Inselklinik als Gemeinschaftspraxis mit Frau Engel führen wird, erklärt, er lasse derzeit rechtlich prüfen, ob ein Haftungsausschluss möglich sei.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Pietrowski mit, das Gutachten liege seit Juli 2014 vor und sei lange im Aufsichtsrat diskutiert worden.

Es wird kritisiert, dass die Angelegenheit nicht in der Gesellschafterversammlung diskutiert worden sei. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat seien ihrer Informationspflicht den Gesellschaftern gegenüber nicht nachgekommen. Der Aufsichtsrat sei verpflichtet, die Gesellschafterversammlung dauerhaft zu unterrichten. Jeder Gesellschafter habe das Recht, die Protokolle des Aufsichtsrats einzusehen. Die Gesellschafterversammlung hätte die Entscheidung mit einer 2/3 Mehrheit beschließen müssen.

 

 

Der Geschäftsführer der Klinikum NF wird um konkrete Antworten gebeten, welche Mankos bestehen, und wie diese behoben werden könnten. So sei z.B. eine Kooperation mit den vor Ort tätigen Rehakliniken denkbar.