Frau Gehrmann erklärt auf Nachfrage, dass das Amt Föhr-Amrum dankbar sei, wenn Mietraum für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werde. Die Notwendigkeit Ferienwohnungsbesitzer oder Besitzer von Zweitwohnungen hinsichtlich der Möglichkeit der Zurverfügungstellung der Wohnungen/Häuser anzuschreiben, gäbe es nicht.

 

Es wird erklärt, dass Zuweisungen von Flüchtlingen innerhalb einer Frist von drei Tagen erfolgen können.

 

Auf Nachfrage wird erklärt, dass es über das Amt Föhr-Amrum kein offizielles Spendenkonto für Flüchtlinge gäbe.

 

Das dem Amt Föhr-Amrum von Frau Meynköhn und Herrn Thomsen vorgelegte Konzept zur Durchführung von Sprachkursen befinde sich derzeit in der Prüfung.