Herr Feddersen stellt den Entwurf einer Empfehlung an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, hinsichtlich der Optimierung von Abgabenerhebungen, ausführlich vor. Man wünsche eine Auslegung wie es das Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes Niedersachsen bereits vorsehe.

 

Ausschlaggebend für viele Nachfragen zu dieser Thematik war ein Zeitungsartikel über die Gemeinde Göhren auf Rügen.

 

Es wird der Wunsch geäußert in dieser Angelegenheit am heutigen Tage keinen Beschluss zu fassen, sondern erst die Fachausschüsse zu beteiligen. Man einigt sich darauf bis zur Sitzung des Amtsausschusses am 25.11.2015 die Vorberatungen abgeschlossen zu haben und die Beschlussfassung dann nachzuholen. Es solle eine Information der einzelnen Gemeinden erfolgen.