Herr Michelsen berichtet, dass er an einer Veranstaltung hinsichtlich der Neuregelung der Kameradschaftskassen der Feuerwehren am 05.09.2015 teilgenommen habe.

 

Die Novellierung des Brandschutzgesetzes habe zur Folge gehabt, dass es Neuregelung zur Führung der Kameradschaftskasse gegeben habe. Hierzu habe eine Arbeitsgruppe auf Landesebene getagt, die ein Gutachten erstellt habe. Dieses Gutachten besagt, dass die Kameradschaftskasse ein Sondervermögen der Gemeinde darstelle, auf welches keine Zugriffsrechte bestehen.

 

Es werde in diesem Zusammenhang auch eine Änderung der Gemeindeordnung erforderlich. Für die Umsetzung innerhalb der Gemeinden sollen Satzungsentwürfe zur Verfügung gestellt werden.

 

Unsicherheiten und Ängste konnten weitestgehend ausgeräumt werden.

 

Die eigenverantwortliche Führung der Kassen bleibt bestehen. Auch Anschaffungen können weiterhin getätigt werden, hier seien in jedem Falle die Vergaberichtlinien zu beachten.

 

Eine Neuheit sei, dass ein eine Seite umfassender Einnahme- und Ausgabeplan vorgelegt werden müsse, welcher im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen durch die Gemeinden zu beschließen sei. Bei den Einnahmen sei das Steuerrecht zu beachten. Dies sei jedoch nicht durch die Feuerwehr zu prüfen, sondern durch die Gemeinde bzw. das Amt Föhr-Amrum.

 

Bei Veranstaltungen sei zukünftig die Gemeinde Veranstalter und nicht mehr die Feuerwehr.

 

Spenden seien zukünftig im Haushalt der Gemeinden zu verbuchen und nicht mehr direkt über die Kameradschaftskasse. Ein entsprechendes Konto sei daher einzurichten. Eine Spendenbescheinigung könne nur dann ausgestellt werden, wenn die zweckgebundene Verwendung der Mittel nachgewiesen werden könne.

 

Zukünftig müsse ein/e Vertreter/in des Kassenführers benannt werden.

 

Kontoinhaber der Kameradschaftskasse sei die Gemeinde.

 

Von der Gründung eines Fördervereins wurde abgeraten, da dieser nicht als gemeinnützig anerkannt werden könne.

 

Die Umsetzung der vorgenannten Punkte werde für das Jahr 2016 erwartet.