Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Aufgrund der vorgegebenen Frist wurde die Kooperationsvereinbarung bereits unterzeichnet. Der Eilentscheidung wird zugestimmt.

 


Frau Zemke erläutert kurz anhand der Vorlage: Amt/000206/1.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Das Schulamt des Kreises Nordfriesland hat mit Schreiben vom 10.06.2015 mitgeteilt, dass das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein die Schulsozialarbeit zur Unterstützung des schulischen Erziehungsauftrags auch im Jahre 2015 fördert.

 

Die Schulen sollen durch den bereitgestellten Zuschuss der Landesregierung bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages unterstützt werden. Im Interesse einer frühzeitigen Intervention dienen die Mittel vorrangig der Förderung von Schulsozialarbeit an Grundschulen. Damit wird berücksichtigt, dass die Möglichkeit, Erziehungskonflikte zu Iösen, umso größer ist, je jünger die Schülerinnen und Schüler sind.

 

Das Schulgesetz Iegt in § 6 Abs. 6 nicht fest, in welcher Form die Schulsozialarbeit gefördert werden soll und eröffnet damit große Handlungsspielräume. Das Spektrum der Unterstützung von Schulen durch sozialpädagogische Fachkräfte reicht von der schülerbezogenen Einzelfallhilfe und der sozialpädagogischen Gruppenarbeit über die enge Verzahnung der Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe bis hin zur Elternarbeit.

 

Um an den Grundschulstandorten die Schulsozialarbeit zu fördern, bewilligt das Schulamt des Kreises Nordfriesland im Namen des Landes Schleswig-Holstein dem Amt Föhr-Amrum als Schulträger für das Jahr 2015 einen Zuschuss

 

für die Grundschule Föhr-Land in Höhe von mindestens 4.558,00 €,

 

für die Rüm-Hart-Schule in Höhe von mindestens 6.880,00 € sowie

 

für den Grundschulbereich der Öömrang Skuul einen Betrag in Höhe von mindestens 3.354,00 €.

 

Dieser Betrag wird garantiert. Am Ende des Jahres erfolgt eine Endabrechnung aller

bewilligten Mittel für alle im Kreis Nordfriesland berücksichtigten Schulträger. Sofern dann noch Restmittel verfügbar sind, werden diese anhand der Schülerzahlen an alle Projektteilnehmer verteilt.

 

Zur Ermittlung der Höhe der Zuschussgewährung wurden die Schülerzahlen in der Primarstufe im Kreis Nordfriesland aus der Septemberstatistik 2014 des Statistischen Landesamtes herangezogen.

 

Mit diesem finanziellen Zuschuss des Landes Schleswig-Holsteins werden die anfallenden Personalkosten der Schulsozialarbeit im Zuständigkeitsbereich gefördert.

 

Damit die Mittel zur Verfügung gestellt werden können, muss eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Schulamt des Kreises Nordfriesland und dem Amt Föhr-Amrum als Schulträger geschlossen werden. Diese liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Die Projektlaufzeit beginnt am 01.01.2015 und endet mit Ablauf des Jahres 2015.

 

Um den Zuschuss bewilligt zu bekommen, müssen die unterschriebene Kooperationsvereinbarung, eine Rechnung über die geleistete Schulsozialarbeit und die damit verbundenen Personalkosten sowie ein Sachbericht dem Schulamt des Kreises Nordfriesland bis zum  15.09.2015  vorgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen