Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Berechnung und Festsetzung der Personal- und Verwaltungskosten der Träger der Sozialzentren im Kreis Nordfriesland für Aufgaben im Rahmen des SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes wird mit diesen Änderungen zugestimmt.

 


Frau Gehrmann berichtet anhand der Vorlage: Amt/000232/1.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

In der vergangenen Sitzung hat der Amtsausschuss den vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Berechnung und Festsetzung der Personal- und Verwaltungskosten der Träger der Sozialzentren im Kreis Nordfriesland für Aufgaben im Rahmen des SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes beraten und beschlossen.

Im Rahmen der Beratungen bei den beteiligten Vertragspartnern haben sich noch zwei Ergänzungen zum Vertrag ergeben.

 

Im § 1 Abs. 1 heißt es nunmehr „ Die Träger der sieben Sozialzentren im Kreisgebiet melden bis zum 31. 01. des Folgejahres Ihre Personal- und Verwaltungsausgaben…..“und im § 2 Abs. 1 „Die im § 1 ermittelten Gesamtausgaben der Träger der Sozialzentren für die entstandenen Personal- und Verwaltungskosten werden auf sämtliche kreisangehörige Gemeinden im Verhältnis der Finanzkraft des abzurechnenden Jahres verteilt.“

 


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen