Sitzung: 16.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Amt/000232/1
Beschluss:
Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Berechnung
und Festsetzung der Personal- und Verwaltungskosten der Träger der
Sozialzentren im Kreis Nordfriesland für Aufgaben im Rahmen des SGB XII und
Asylbewerberleistungsgesetzes wird mit diesen Änderungen zugestimmt.
Frau Gehrmann berichtet anhand der Vorlage: Amt/000232/1.
Sachdarstellung mit Begründung:
In der vergangenen Sitzung hat der Amtsausschuss den vorgelegten
öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Berechnung und Festsetzung der
Personal- und Verwaltungskosten der Träger der Sozialzentren im Kreis
Nordfriesland für Aufgaben im Rahmen des SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes
beraten und beschlossen.
Im Rahmen der Beratungen bei den beteiligten Vertragspartnern haben sich
noch zwei Ergänzungen zum Vertrag ergeben.
Im § 1 Abs. 1 heißt
es nunmehr „ Die Träger der sieben Sozialzentren im Kreisgebiet melden bis zum 31. 01. des Folgejahres Ihre
Personal- und Verwaltungsausgaben…..“und im § 2 Abs. 1 „Die im § 1 ermittelten
Gesamtausgaben der Träger der Sozialzentren für die entstandenen Personal- und
Verwaltungskosten werden auf sämtliche kreisangehörige Gemeinden im Verhältnis
der Finanzkraft des abzurechnenden
Jahres verteilt.“
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen