Von drei Bürgern werden Fragen an den Ausschuss gestellt:

 

a) Bürger 1, Begriffsbestimmung / Definition  für das Wort „Gebiet Strand“ im Bebauungsplan

 

Bürger 1 fragt nach, wie die Begriffsbestimmung im Bebauungsplan für das Wort „Gebiet Strand“ zu verstehen sei.

Die Verwaltung erklärt hierzu, dass es sich hier um eine grobe Beschreibung für das Gebiet handelt, für das u.a. der Bebauungsplan Nr. 46 aufgestellt worden ist. Aber auch andere Bebauungspläne reichen bis an den Strand (z.B. 31, 38, 25, 18, 13 und 47)

 

b) Bürger 1, Café Klein Helgoland

 

Bürger 1 fragt nach, ob bei der allgemeinen Strandbebauung der Küstenschutz eingehalten wird.

Von der Verwaltung wird hinzugefügt, dass im Fall des Café Klein Helgoland ursprünglich ein Kiosk mit WC Anlage in der Vergangenheit genehmigt war. Bei dem damals gestellten Bauantrag wurde der Küstenschutz berücksichtigt.

 

c) Bürger 2, Küstenschutz, B-Plan 31

 

Bürger 2 fragt nach, in welchen Bereich vom B-Plan 31 der Küstenschutz beginnt.

Es wird von der Verwaltung mitgeteilt, dass der Küstenschutz bereits an der Promenade beginnt, die Strandböschungen oberhalb der Promenade jedoch dem Hochwasserschutz zuzuordnen sind. In den an dem Strand / Promenade angrenzenden Bebauungsplänen wird dies berücksichtigt.

 

d) Bürger 2, Hotelprojekt am Südstrand , Bauzeitenplan

 

Bürger 2 fragt nach, ob schon ein Bauzeitenplan existiert oder ab wann man mit Baulärm rechnen könnte.

Von der Verwaltung wird mitgeteilt, dass nächstes Jahr (2016) im Frühjahr mit einem Baubeginn zu rechnen sei. Die Bauzeit für das Hotelprojekt beträgt ca. 2 ½ Jahre. Dabei sind die Ruhezeiten einzuhalten.

Herr Rilke fügt hinzu, dass ein Bauzeitenplan erst erstellt werden kann, wenn die Baugenehmigung für das Bauvorhaben vorliegt. Die Anwohner werden dann schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, wann man mit einem Baubeginn zu rechnen ist.

 

e) Bürger 3, 2. Änderung des B-Planes 31, Hotelprojekt am Südstrand

 

Bezüglich der 2. Änderung des B-Planes 31 und die damit verbundene Hotelplanung am Südstrand wird vom Bürger 3 angemerkt, das man die betroffenen Anwohner hätte besser informiert können. Er kenne diese Vorgehensweise aus seiner Kommune/Verwaltung. Dort wird jeder Anlieger persönlich angeschrieben.

Herr Rilke fügt hinzu, dass die Änderung des B-Planes 31 öffentlich ausgelegt habe und eine Bürgerbeteiligung erfolgt sei.