Sitzung: 07.10.2015 Bau- und Planungsausschuss
Von drei Bürgern
werden Fragen an den Ausschuss gestellt:
a) Bürger 1,
Begriffsbestimmung / Definition für das
Wort „Gebiet Strand“ im Bebauungsplan
Bürger 1 fragt nach, wie die Begriffsbestimmung im Bebauungsplan für das Wort „Gebiet Strand“ zu verstehen sei.
Die Verwaltung erklärt
hierzu, dass es sich hier um eine grobe Beschreibung für das Gebiet handelt,
für das u.a. der Bebauungsplan Nr. 46 aufgestellt worden ist. Aber auch andere
Bebauungspläne reichen bis an den Strand (z.B. 31, 38, 25, 18, 13 und 47)
b) Bürger 1, Café
Klein Helgoland
Bürger 1 fragt nach, ob bei der allgemeinen Strandbebauung
der Küstenschutz eingehalten wird.
Von der Verwaltung
wird hinzugefügt, dass im Fall des Café Klein Helgoland ursprünglich ein Kiosk
mit WC Anlage in der Vergangenheit genehmigt war. Bei dem damals gestellten
Bauantrag wurde der Küstenschutz berücksichtigt.
c) Bürger 2,
Küstenschutz, B-Plan 31
Bürger 2 fragt nach, in welchen Bereich vom B-Plan 31 der Küstenschutz beginnt.
Es wird von der
Verwaltung mitgeteilt, dass der Küstenschutz bereits an der Promenade beginnt,
die Strandböschungen oberhalb der Promenade jedoch dem Hochwasserschutz
zuzuordnen sind. In den an dem Strand / Promenade angrenzenden Bebauungsplänen
wird dies berücksichtigt.
d) Bürger 2,
Hotelprojekt am Südstrand , Bauzeitenplan
Bürger 2 fragt nach, ob schon ein Bauzeitenplan existiert oder ab wann man mit Baulärm rechnen könnte.
Von der Verwaltung
wird mitgeteilt, dass nächstes Jahr (2016) im Frühjahr mit einem Baubeginn zu
rechnen sei. Die Bauzeit für das Hotelprojekt beträgt ca. 2 ½ Jahre. Dabei sind
die Ruhezeiten einzuhalten.
Herr Rilke fügt hinzu,
dass ein Bauzeitenplan erst erstellt werden kann, wenn die Baugenehmigung für
das Bauvorhaben vorliegt. Die Anwohner werden dann schriftlich davon in
Kenntnis gesetzt, wann man mit einem Baubeginn zu rechnen ist.
e) Bürger 3, 2.
Änderung des B-Planes 31, Hotelprojekt am Südstrand
Bezüglich der 2. Änderung des B-Planes 31 und die damit verbundene Hotelplanung am Südstrand wird vom Bürger 3 angemerkt, das man die betroffenen Anwohner hätte besser informiert können. Er kenne diese Vorgehensweise aus seiner Kommune/Verwaltung. Dort wird jeder Anlieger persönlich angeschrieben.
Herr Rilke fügt hinzu,
dass die Änderung des B-Planes 31 öffentlich ausgelegt habe und eine
Bürgerbeteiligung erfolgt sei.