Beschlussempfehlung:
1.
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr.
10 der Gemeinde Norddorf auf Amrum abgegebenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat
die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der
Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben
haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3.
Aufgrund des § 10 des BauGB
beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr.10 für das Gebiet zwischen
den Straßen Lunstruat und Halemwai, südlich der Straße Dünemwai bis zum
Fleegamwai, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ),
als Satzung.
4.
Die Begründung wird gebilligt.
5.
Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der
Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6.
Der Flächennutzungsplan der Insel Amrum wurde im Zuge der Berichtigung
als 4. Anpassung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9
Davon
anwesend: 7 ; Ja-Stimmen: 6 ; Nein-Stimmen: 0 , Stimmenthaltungen: 1
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter
Von
der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung
noch bei der Abstimmung anwesend: Gunnar
Hesse
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung Norddorf auf Amrum hat am 17.05.2011 den Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 01.10.2013 bis zum 04.11.2013. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.09.2013 über die Planung informiert und hatten Gelegenheit, bis zum 16.10.2013 ihre Stellungnahmen abzugeben.
Die Stellungnahmen der „Unteren Naturschutzbehörde“, der Forstbehörde und der Denkmalschutzbehörde machen eine Änderung und Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplanes notwendig.
Die folgenden Änderungen und Ergänzungen sind in den beigefügten Unterlagen (Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung) gelb gekennzeichnet:
Das Plangebiet wird aufgeteilt in die Sondergebiete SO 1 und SO 2 (jeweils Dauerwohnen und Touristenbeherbergung). Im Sondergebiet 2 sind außerdem Schank und Speisewirtschaften zulässig.
Der Waldschutzstreifen (20 m Waldabstand gem. § 24 Landeswaldgesetz) wird nachrichtlich übernommen (Lt. Stellungnahme der Forstbehörde befindet sich auf den Flurstücken 230/1 und 230/4 Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes). Die bestehenden Gebäude genießen Bestandsschutz.
Hinweis:
Es können gesetzlich geschützte Biotope im Planbereich vorkommen.
Sollten bei Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen.
Auf Grund der aktuellen Rechtslage bezüglich der Sondergebiete Dauerwohnen und Touristenbeherbergung hat sich der Satzungsbeschluss verzögert und eine erneute verkürzte Auslegung fand statt vom 27.07.2015 bis zum 10.08.2015.
Stellungnahmen die die Planung beeinflussten wurden nicht abgegeben.