Beschlussempfehlung:

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5b abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3.    Aufgrund des § 10 des BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änd. u. Erw. des B-Plan Nr.5b für das Gebiet zwischen den Straßen Strunwai, ual Saarepswai, Bidelen und Miadwai, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

4.    Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.    Der Flächennutzungsplan der Insel Amrum wird im Zuge der Berichtigung als 6. Änderung/Anpassung angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9

 

Davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen:  7 ; Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 1

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter

Von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  -----------

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Mit der Planung werden bisherige Lücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans geschlossen und der bauliche Bestand planungsrechtlich widergespiegelt. Das vorhandene Nebeneinander von Kurbetrieben, Hotels und Einzelhandelseinrichtungen entlang des Strunwai wird so gesichert.

Der Bebauungsplan regelt ausschließlich die Art der Nutzung und die Bauweise und setzt Verkehrsflächen fest. Damit handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB, in dem sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 BauGB richtet.

Das Verfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Die Straßenverkehrsflächen sind geändert worden, sowie die nachrichtliche Übernahme eines erforderlichen Waldabstandes von 15m ist ergänzt worden. Die Änderung der Straßenfläche im Entwurf erfordert gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung, die vom 27.07.2015 bis zum 10.08.2015 erfolgte. Im Rahmen der Auslegung sollten nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Stellungnahmen die eine erneute Auslegung hervorrufen wurden nicht abgegeben.