Beschlussempfehlung:

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4a der Gemeinde Norddorf auf Amrum abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3.    Aufgrund des § 10 des BauGB  sowie nach § 84 der LBO beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr.4a für das Gebiet zwischen den Straßen Strunwai und Madelwai sowie zwischen dem Fleegamwai und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 411, 62/37 und 62/35, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.

4.    Die Begründung wird gebilligt.

5.    Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

6.    Der Flächennutzungsplan der Insel Amrum wurde im Zuge der Berichtigung als 5. Anpassung angepasst.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9

 

Davon anwesend: 7 ; Ja-Stimmen: 6 ; Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 1

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter

Von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Gunnar Hesse

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

Das charakteristische vorhandene Nebeneinander von Kurbetrieben, Hotels und Einzelhandelseinrichtungen entlang des Strunwai setzt sich im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes fort und wird mit dessen Aufstellung nun bestandsabbildend weitergeführt und damit planungsrechtlich gesichert.

Der überwiegende Teil des Plangebietes ist mit Kureinrichtungen und den dazugehörigen Personalwohnungen bebaut.

Südöstlich schließen sich bestehende Wohngebäude der Wobau Eiderstedt sowie eine noch freie Baufläche an, die sich in Besitz der Gemeinde befindet und von dieser als Bauflächenreserve für Wohnbebauung vorgehalten wird. Auch diese Flächen werden überplant und damit planungsrechtlich festgeschrieben. Das Verfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB hat bereits stattgefunden. Im Auslegungszeitraum vom 23.03.2015 bis zum 23.04.2015 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht.

Die Art der Nutzung der Wohnbauflächen wurde von allgemeines Wohngebiet (WA) in reines Wohngebiet (WR) geändert. Die Änderungen des Entwurfes erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung, die vom 27.07.2015 bis zum 10.08.2015 stattgefunden hat. Im Rahmen der Auslegung sollten nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.