Beschlussempfehlung:
1.
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 4a der Gemeinde Norddorf auf Amrum abgegebenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der
Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt denen, die
Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung
mitzuteilen.
3.
Aufgrund des § 10 des BauGB sowie nach § 84 der LBO beschließt die
Gemeindevertretung den B-Plan Nr.4a für das Gebiet zwischen den Straßen
Strunwai und Madelwai sowie zwischen dem Fleegamwai und den nördlichen
Grundstücksgrenzen der Flurstücke 411, 62/37 und 62/35, bestehend aus der Planzeichnung
( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.
4.
Die Begründung wird gebilligt.
5.
Der Beschluss des B-Planes durch die
Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6.
Der Flächennutzungsplan der Insel Amrum wurde im
Zuge der Berichtigung als 5. Anpassung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9
Davon anwesend: 7 ; Ja-Stimmen: 6 ; Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen:
1
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter
Von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der
Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Gunnar Hesse
Sachdarstellung mit Begründung:
Das charakteristische vorhandene Nebeneinander von Kurbetrieben, Hotels
und Einzelhandelseinrichtungen entlang des Strunwai setzt sich im
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes fort und wird mit dessen Aufstellung nun
bestandsabbildend weitergeführt und damit planungsrechtlich gesichert.
Der überwiegende Teil des Plangebietes ist mit Kureinrichtungen und den
dazugehörigen Personalwohnungen bebaut.
Südöstlich schließen sich bestehende Wohngebäude der Wobau Eiderstedt sowie
eine noch freie Baufläche an, die sich in Besitz der Gemeinde befindet und von
dieser als Bauflächenreserve für Wohnbebauung vorgehalten wird. Auch diese
Flächen werden überplant und damit planungsrechtlich festgeschrieben. Das Verfahren
wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB hat bereits stattgefunden. Im Auslegungszeitraum
vom 23.03.2015
bis zum 23.04.2015 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und
Hinweise vorgebracht.
Die Art der Nutzung der Wohnbauflächen wurde von allgemeines Wohngebiet (WA) in reines Wohngebiet (WR) geändert. Die Änderungen des Entwurfes erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung, die vom 27.07.2015 bis zum 10.08.2015 stattgefunden hat. Im Rahmen der Auslegung sollten nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.