Beschlussempfehlung:

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Nebel aus dem Jahre 1997 ist aufgrund der veralteten Bestimmungen rechtswidrig. Deswegen ist mit Hilfe der Firma GeKom eine neue Straßenbaubeitragssatzung ausgearbeitet worden. Die neue Satzung ist essenziell für eine rechtssichere Erhebung von Straßenbaubeiträgen, vor allem in Hinblick auf die Abrechnung der Maßnahme des Gewerbegebietes Süddorf.

 

Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ebenfalls ist dieser Vorlage eine tabellarische Aufstellung von verschiedenen Beitragssätzen beigefügt.

 

Weitere Unterlagen zur Erläuterung der Gewichtungsfaktoren, werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

 

Beschlussempfehlung:

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

1. In § 4 wird die in der Anlage „Vorteilsgewichtung“ genannte Minimalregelung übernommen.

2. § 11 Abs. 2 wird gestrichen.

 

Ja: 6       Nein: 0        Enthaltungen: 0