Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die vom Finanzausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Norddorf auf Amrum wird vom
Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 7.656.866,18 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag per 31.12.2010 beläuft sich auf 29.817,67 EUR.
Der Jahresfehlbetrag
wird aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein
nicht abgedeckter Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird
frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 179.534,72 EUR (Saldo Plan/Ist) werden genehmigt.
7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Norddorf auf Amrum hat den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde
Norddorf auf Amrum ausweislich des Prüfungsprotokolls am 08.09.2015 beraten und
wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig
und richtig.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 179.534,72 EUR (Saldo Plan/Ist) sollen in der nächsten
Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt
und auf das Fehlen von Deckungskreisen zurückzuführen. Ausweisänderungen von zu
buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik würden bei Deckungskreisen nicht in der
Haushaltsüberschreitungsliste erscheinen, sofern der Deckungskreis in der Summe
über die entsprechenden Haushaltsmittel verfügt. 179.534,72 EUR stehen
beispielsweise Mehreinnahmen von 77.219,99 EUR gegenüber. Das Jahresergebnis
lt. Ergebnisrechnung (Zeile 26) i.H.v. -29.817,67 EUR liegt um 61.582,33 EUR
unter dem Planansatz von -91.400 EUR.
6. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: