Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das  Gebiet westlich Eemelkeswai wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für den Bebauungsplan Nr. 7 werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

-          Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung

-          Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB i.v.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Oldsum beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 für das Gebiet  westlich Eemelkeswai einzuleiten.

 

Der wesentliche Grund für die Aufstellung  des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplätzen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:           7 – ja (einstimmig)