Über die Verlegung eines Kabels für die Installierung einer Straßenbeleuchtung liegt ein Angebot der Fa. Ohlsen vom 14.12.06 in Höhe von 5.289,60 EUR vor. Bei gleichzeitiger Herstellung des Kabelgrabens würden sich die Kosten ausweislich des Angebotes bei 12.806,40 EUR bewegen. (Anmerkung: Ab Februar 2007 kann ein Kabel im Zuge anderweitiger Erdarbeiten in einem vorhandenen Graben mitverlegt werden.).

 

Das Angebot umfasst die Kabelverlegung auf einer Strecke von 600 m. (Geschätze Entfernung vom Bekanntmachungskasten bis zum Ortsschild West). Dies entspricht einem Preis von 7,60 EUR pro Meter (einschl. Material, zzgl. MwSt.). Aufgrund der Tatsache, dass kein Vergleichsangebot vorliegt, bittet Wolfgang Kluge darum, sich nach dem derzeit üblichen Preis zu erkundigen, wahlweise ein weiteres Angebot einzuholen.

 

 

Eine erste Übersicht über die voraussichtlich entstehenden Kosten hat Bgm. Daniels durch Abfrage bei div. Elektrofirmen zusammengestellt:

Hiernach müsste von einer Gesamtzahl von 15 aufzustellenden Lampen augegangen werden (1 Beleuchtungskörper pro 40 Meter Strecke. Pro Leuchtkörper ist mit rd. 275,- EUR Kosten für den Lampenmast und rd. 120,- EUR pro Leuchtkopf zu rechnen).

 

 

Danach lassen sich die voraussichtlichen Kosten wie folgt ermitteln:

 

Schaltkasten EON-Hanse:              1.500,00 EUR

Schaltkasten Gemeinde:              1.500,00 EUR

Kabelverlegung in bauseits vorh. Graben:              5.300,00 EUR

Lampenmasten einschl. Lampenköpfe:              5.800,00 EUR

Lohnkosten / Sonstiges / Rundung:              2.500,00 EUR

SUMME:              16.600,00 EUR

zzgl. 19 % MwSt.:              3.154,00 EUR

 

GESAMT:              19.754,00 EUR

 

 

Zu den Finanzierungskosten (Abschreibung / kalkulatorische Zinsen) kommt der jährliche Bewirtschaftungsaufwand für Energiekosten, Reparaturen, Wartung, Pflege, Ersatzteile usw. hinzu.

 

Bgm. Daniels lässt verlauten, dass Frau Lübcke vom Regionalbüro Uthlande signalisiert hat, dass die Investition ggfs. mit einer Zuweisung aus Mitteln der LSE-Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden kann. Dabei könnte von einer Zuwendungshöhe von 40 bis 45 % der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen werden. Eine Antragstellung sollte in Anbetracht des Beginns der Verlegearbeiten unverzüglich gestellt werden, da gleichzeitig (und vorrangig) die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn eingeholt werden müsse. Eine nachträgliche Förderung ist nach den Förderrichtlinien grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Es folgt eine kontroverse Diskussion, ob im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten eine weiträumigere Versorgung des Dorfes mit Beleuchtungskörpern in Erwägung gezogen werden soll. Überschlägig müsste hierfür von einer Gesamtzahl von rd. 36 Straßenlaternen ausgegangen werden, wenn die Hauptstrecken des Dorfes versorgt werden sollen.

Da sich kein übereinstimmendes Meinungsbild abzeichnet, stellt Nickels Olufs den Antrag auf geheime Abstimmung über die Frage, ob in Witsum grundsätzlich die Installierung einer Straßenbeleuchtungsanlage befürwortet wird.

 

Nach geheimer Abstimmung ergibt sich folgendes Ergebnis:

Mit „Ja“ haben gestimmt:    10

Mit „Nein“ haben gestimmt:                    7

Stimmenthaltungen:              1

 

Bei der Folgeabstimmung wurde darüber abgestimmt, welche Größenordnung der im Februar herzustellende Abschnitt „Traumstraße“ annehmen solle.

Variante A): Strecke von „Ortsschild West“ bis „Ortsschild Ost“

Variante B): Strecke von „Ortsschild West“ bis „Gemeindestein“.

 

Zugunsten der Variante A wurde wie folgt abgestimmt:

Mit „Ja“ haben gestimmt:    12

Mit „Nein“ haben gestimmt:                    4

Stimmenthaltungen:              2