Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. vorhabenbezogenen  Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße, dem Strand und dem Strandzugang (westlich der Einmündung Osterstraße in die Gmelinstraße) eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit  und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Stadtvertretung geprüft worden und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt. 

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Zu b) Satzungsbeschluss

3.    Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt auf Grund der §§ 10 und 12 BauGB sowie nach § 84 LBO die 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Wellnessresort Wyk Südstrand“ für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen dem Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße, dem Strand und dem Strandzugang (westlich der Einmündung Osterstraße in die Gmelinstraße),  bei gleichzeitiger Aufhebung der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 31 bei gleichzeitiger Aufhebung der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der Landesplanung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17   , davon anwesend: 12  

 

Ja-Stimmen: 12;  Nein-Stimmen: 0;  Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:   --

 

 


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Ausgangspunkt / Verfahrensstand zum Planverfahren

In Zusammenhang mit den Bemühungen um die Verwirklichung eines Hotelprojektes, Wellnessresort Wyk Südstrand, im Ortsteil Südstrand der Stadt Wyk auf Föhr  haben sich durch den Wechsel des Vorhabenträgers neue Rahmenbedingungen ergeben, die u. a. Änderungen an der Planung beinhalten.

 

Nach dem Antrag des neuen Vorhabenträgers vom 18.11.2014 für die Erstellung eines Aufstellungsbeschlusses zu dem Bauvorhaben „Projekt Hotel Südstrand“ ist von der Stadtvertretung am 16.12.2014 der entsprechende Aufstellungsbeschluss für eine 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst worden.

 

Nach der Fassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses durch die Stadtvertretung am  28.05.2015 sind die Planunterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt worden (vom 04.08.2015 bis zum 07.09.2015). Zeitgleich ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden Nieblum und Wrixum erfolgt. Im  Verlauf dieser Verfahrenschritte sind sowohl von Trägern öffentlicher Belang sowie von Privatpersonen Stellungnahmen abgegeben bzw. Eingaben gemacht worden, die in der Anlage zur Vorlage wiedergegeben sind.

 

 

Verträge

Parallel zu den Abläufen um das Planverfahren ist zusätzlich zu dem bereits vorliegenden städtebaulichen Vertrag ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wyk auf Föhr abgeschlossen worden. War bereits zum Zeitpunkt des Beginns der öffentlichen Auslegung Einigkeit über die Grundzüge dieses Vertrages erzielt worden, erfolgte der Beschluss der Stadtvertretung über den Durchführungsvertrag am 09.07.2015. Mit diesem Vertrag regeln die beiden Vertragsparteien die Einzelheiten zur Umsetzung des Vorhabens.

Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Durchführungsvertrages wird vor dem Satzungsbeschluss erfolgen, so dass diese Voraussetzung für den Satzungsbeschluss erfüllt sein wird.

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt, wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt.

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

Das Ergebnis der Abwägung hat zu einigen Ergänzungen und Klarstellungen der Planunterlagen geführt, die redaktionellen Charakters sind und keine grundlegenden Änderungen am Planentwurf nach sich ziehen, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss erfolgen kann.


Nach dem Satzungsbeschluss wird seitens der Stadt Wyk auf Föhr von einem Verfahrensstand nach § 33 BauGB ausgegangen, so dass das gemeindliche Einvernehmen zu den entsprechenden Bauanträgen seitens der Stadt erteilt werden kann.

 

 

Frau Dr. Ofterdinger-Daegel teilt mit, der Bau- und Planungsausschuss sei der Beschlussempfehlung gefolgt, jedoch vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der Landesplanung.