Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen,
Anregungen und Bedenken
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße, dem Strand und dem Strandzugang (westlich der Einmündung Osterstraße in die Gmelinstraße) eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Stadtvertretung geprüft worden und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
3.
Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr
beschließt auf Grund der §§ 10 und 12 BauGB sowie nach § 84 LBO die 2.
vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Wellnessresort Wyk
Südstrand“ für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen dem Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der
Gmelinstraße, dem Strand und dem Strandzugang (westlich der Einmündung Osterstraße
in die Gmelinstraße), bei gleichzeitiger Aufhebung der 1.
vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 31 bei gleichzeitiger Aufhebung der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der Landesplanung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17 , davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: --
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangspunkt / Verfahrensstand zum Planverfahren
In Zusammenhang mit
den Bemühungen um die Verwirklichung eines Hotelprojektes, Wellnessresort Wyk
Südstrand, im Ortsteil Südstrand der Stadt Wyk auf Föhr haben sich durch den Wechsel des
Vorhabenträgers neue Rahmenbedingungen ergeben, die u. a. Änderungen an der
Planung beinhalten.
Nach dem Antrag des
neuen Vorhabenträgers vom 18.11.2014 für die
Erstellung eines Aufstellungsbeschlusses zu dem Bauvorhaben „Projekt Hotel
Südstrand“ ist von der Stadtvertretung am 16.12.2014 der entsprechende
Aufstellungsbeschluss für eine 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst worden.
Nach der Fassung des
Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses durch die Stadtvertretung am 28.05.2015 sind die Planunterlagen für die
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt worden (vom 04.08.2015 bis zum
07.09.2015). Zeitgleich ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
sowie der Nachbargemeinden Nieblum und Wrixum erfolgt. Im Verlauf dieser Verfahrenschritte sind sowohl
von Trägern öffentlicher Belang sowie von Privatpersonen Stellungnahmen
abgegeben bzw. Eingaben gemacht worden, die in der Anlage zur Vorlage
wiedergegeben sind.
Verträge
Parallel zu den
Abläufen um das Planverfahren ist zusätzlich zu dem bereits vorliegenden
städtebaulichen Vertrag ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger
und der Stadt Wyk auf Föhr abgeschlossen worden. War bereits zum Zeitpunkt des
Beginns der öffentlichen Auslegung Einigkeit über die Grundzüge dieses
Vertrages erzielt worden, erfolgte der Beschluss der Stadtvertretung über den
Durchführungsvertrag am 09.07.2015. Mit diesem Vertrag regeln die beiden Vertragsparteien
die Einzelheiten zur Umsetzung des Vorhabens.
Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Durchführungsvertrages wird vor dem
Satzungsbeschluss erfolgen, so dass diese Voraussetzung für den
Satzungsbeschluss erfüllt sein wird.
Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen,
Anregungen und Bedenken
Nach Prüfung der eingegangenen
Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen berücksichtigt,
teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt, wie in der Anlage zur
Vorlage dargestellt.
Zu b) Satzungsbeschluss
Das Ergebnis der
Abwägung hat zu einigen Ergänzungen und Klarstellungen der Planunterlagen
geführt, die redaktionellen Charakters sind und keine grundlegenden Änderungen
am Planentwurf nach sich ziehen, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss erfolgen
kann.
Nach dem Satzungsbeschluss wird seitens der Stadt Wyk auf Föhr von einem
Verfahrensstand nach § 33 BauGB ausgegangen, so dass das gemeindliche
Einvernehmen zu den entsprechenden Bauanträgen seitens der Stadt erteilt werden
kann.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel teilt mit, der Bau- und Planungsausschuss sei der Beschlussempfehlung gefolgt, jedoch vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der Landesplanung.