Bgm. Daniels berichtet darüber, dass Frau Thiele ihr Grundstück (neben Grundstück „Graue“) zum Verkauf angeboten hat. Ein Interessent für den Kauf ist vorhanden. Bei der Parzelle handelt es sich um eine Fläche nach § 15 a NaturSchG. Für die Gemeinde besteht jedoch hier keine Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechtes, da im betreffenden Gebiet keine Planungen zugrunde liegen.

Die Gemeindeversammlung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.