Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Witsum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 460.607,32 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2012 beläuft sich auf -9.608,49 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird aufgrund der verbrauchten Ergebnisrücklage als nicht abgedeckter Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 14.933,38 EUR werden genehmigt.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witsum hat den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Witsum ausweislich des Prüfungsprotokolls am 13.10.2015 beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurde richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 14.933,38 EUR soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen zurückzuführen. Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik würden bei Deckungskreisen nicht in der Haushaltsüberschreitungsliste erscheinen, sofern der Deckungskreis in der Summe über die entsprechenden Haushaltsmittel verfügt. Den Haushaltsüberschreitungen lt. Kontenliste CIP von 14.933,38 stehen beispielsweise Mehreinnahmen von 10.967,38 EUR gegenüber. Das Jahresergebnis lt. Ergebnisrechnung (Zeile 26) i.H.v. -10.907,91 EUR liegt um 4.307,91 EUR über dem Planansatz von -6.600 EUR.

 

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:

 

Herr Kluge vom Rechnungsprüfungsausschuss erklärt, dass die Prüfung der Jahresrechnung gut verlaufen sei. Es seien zwei Rechnungen aufgefallen, welche einer anderen Gemeinde zuzuordnen seien. Hierdurch ändere sich sowohl die Bilanzsumme als auch der Jahresfehlbetrag. Die Änderungen seien bereits vorgenommen worden, so dass sich die Bilanzsumme auf 460.607,32 € belaufe und der Jahresfehlbetrag auf -9.608,49 €. Mit diesen Änderungen könne  der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung empfehlen, den Jahresabschluss 2012 zu beschließen.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass man keinen Kostenersatz entdecken konnte für die Ausgaben zur Wiederherstellung des Gemeindeweges nach den privaten Baumaßnahmen. Es wird gebeten, den Sachverhalt nachzuprüfen und wenn möglich Forderungen den Bauherren gegenüber geltend zu machen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür