Beschluss:

 

  1. Die als Anlage beigefügte Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet des historischen Ortskerns, beiderseits „Dörpstrat“ und „Buurnstrat“ wird als Satzung beschlossen.

  2. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

  3. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anschließend nehmen die wegen Befangenheit ausgeschlossenen GemeindevertreterInnen wieder an der Sitzung teil.

Bürgermeister Riemann informiert sie über den Beschluss.


Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO sind  folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / wegen Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

Sven Carstensen

Volkert Hansen

Birgit Ohlsen

Sie verlassen den Raum.

 

Anschließend erteilt Bürgermeisterin Riemann Daniel Meer vom Bauamt das Wort und dieser erläutert anhand der Vorlage:

 

Ausgangspunkt
Angesichts baulicher Vorhaben, die sich auf das Ortsbild auswirken können und von bisherigen Satzungen wie z.B. der Ortsgestaltungssatzung nicht erfasst werden, hat die Gemeindevertretung die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) für den historischen Ortskern beschlossen.

 

Mit der Satzungsaufstellung soll einer Entwicklung entgegengesteuert werden, wonach in der jüngeren Vergangenheit punktuell Gebäude errichtet, abgebrochen oder bauliche Veränderungen durchgeführt wurden, die den historisch gewachsenen Gestaltungszusammenhang nicht berücksichtigen. Die gewachsene Struktur von Oevenum wird maßgeblich durch die Substanz historischer (Reetdach-)Häuser geprägt. Diese soll zukünftig durch die vorliegende Satzung geschützt und erhalten werden.

 

Ferner soll einer schleichenden Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen bzw. zu als Zweitwohnungen genutzten Wohngebäuden entgegengewirkt werden.

 

Von daher ist der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Schutz des Ortsbildes und der Bevölkerungsstruktur für das Satzungsgebiet geboten.

 

 

Weitere Vorgehensweise zur Satzungserstellung
Das Bau- und Planungsamt des Amts Föhr-Amrum hat eine städtebauliche Bestandsaufnahme der für die Satzungserstellung bedeutsamen Punkte erarbeitet. Eine Begehung des Satzungsgebietes ist erfolgt, um den baulichen Bestand hinsichtlich seiner Gestaltwirkung für das Ortsbild zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Bestandserhebungen unterstreichen, dass der Erlass einer Erhaltungssatzung für den Ortskern der Gemeinde Oevenum sinnvoll und gerechtfertigt ist, um städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern.

 

Daher wird die beigefügte Satzung mit Begründung zur Beschlussfassung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 9 ;

 

davon anwesend: 3  Ja-Stimmen:3;