Herr Schmidt berichtet zum Sachstand Skatepark in Wyk.

 

Sachstand:

Nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt (Planungsamt und Bauaufsichtsbehörde) sind zu den planungsrechtlichen Voraussetzungen auf den vier vorgeschlagenen Standorten die folgenden Anmerkungen zu machen:

 

1.    Wellenbad – Parkplatz
Dies ist eine öffentliche Parkplatzfläche (B-Plan 25), die zugleich vollständig für die Stellplatzablösung genutzt ist.
Es wäre daher neben einer Bebauungsplanänderung ein Nachweis der durch die Skate Bahn verloren gehenden abgelösten Stellplätze an anderer Stelle erforderlich.

2.    Spielplatz – Lüttmarsch
Dies ist eine öffentliche Grünfläche „Parkanlage/Spielplatz“ (B-Plan 25).
Es wäre neben einer Bebauungsplanänderung ein Schallschutzgutachten im Hinblick auf die angrenzende Wohnbebauung erforderlich. Ferner ist der Untergrund kein tragfähiger Baugrund durch das anstehende Wasser.

3.    Bolzplatz am Schulzentrum
Dies ist eine öffentliche Grünfläche „Sportanlage“ (B-Plan 19).
Neben einer Bebauungsplanänderung wird ein Schallschutzgutachten wegen der benachbarten Wohnbebauung erforderlich.

4.    Neben der Kartbahn am Fehrstieg
Dies ist eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Kartbahn“ (B-Plan 52) bzw. nördlich angrenzend eine Fläche für einen Wohnmobilplatz (F-Plan).
Hier ist das entsprechende Planungsrecht zu ändern bzw. neu zu schaffen in Verbindung mit einem Schallschutzgutachten. Ferner stellt sich die Frage nach dem Verbleib des Biike-Platzes.

 

Beratung

Die Abfrage des Meinungsbildes zu diesen Standorten ergab keine Aussage zu einem bestimmten Standort. Es wird an die Gründung eines Jugendbeirates o. ä. erinnert, der sich mit dem Thema befassen sollte, um unter Einbeziehung der Jugendlichen eine Lösung zu finden.

 

Denkbare Standorte in den künftigen Gewerbegebieten (Fritsch-Hof B-Plan 54) sowie westlich des Baumarktes CG (B-Plan 53) könnten das Schallschutzproblem lösen, entsprechen jedoch voraussichtlich nicht dem Wunsch der jungen Menschen, dass die Skater mit ihren Fähigkeiten auch gesehen werden können.