Beschluss:

 

1.  Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oevenum für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oevenum für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.


Daniel Meer von der Verwaltung erläutert anhand der Vorlage:

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Oevenum hat am 02.12.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat gefasst.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oevenum an ebendieser Stelle durchgeführt. Ziel ist die Schaffung eines Baugebietes zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

 

Die Ausweisung des Neubaugebietes soll als Wohnbaufläche erfolgen, ein Teilbereich des Plangebiets nahe der Dörpstrat soll wie bislang als gemischte Baufläche ausgewiesen bleiben.

 

Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es wurde nach Hinweis des archäologischen Landesamtes eine archäologische Vor- sowie Hauptuntersuchung im Plangebiet durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter : 9;

davon anwesend: 6.; Ja-Stimmen: 3; Nein-Stimmen: 1; Stimmenthaltungen: 2.