Beschluss: zurückgestellt

Die Gemeindevertretung wird dieses Thema noch unter TOP 17 beraten. Der Beschluss zum Erlass der 1. Nachtragssatzung wird daher auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.


Sachdarstellung mit Begründung:

Mit Hilfe eines vom Amt Föhr-Amrum beauftragten externen Gutachters sind turnusmäßig für die Gemeinden des Amtsbereiches die Betriebsartentabellen zu den Tourismusabgabensatzungen aktualisiert und der konjunkturellen Entwicklung angepasst worden. Auch für die Gemeinde Wrixum ist deshalb eine komplett neue Betriebsartentabelle entstanden.

Im Unterschied zur jetzigen Tabelle sind die Bezeichnungen verschiedener Betriebsarten ergänzt oder geändert worden, einzelne Betriebsarten wurden einer neuen Betriebsartengruppe zugewiesen, die jeweiligen Gewinnsätze wurden aktualisiert und auch die Vorteilssätze als Bezug des Betriebes oder der abgabepflichtigen Tätigkeit zum Tourismus neu festgelegt.

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 15.07.2014 (GVOBl. Schl-H. S. 129) ist unter anderem der Begriff „Fremdenverkehrsabgabe“ durch den Begriff „Tourismusabgabe“ ersetzt worden. Diese Umbenennung ist redaktionell nun ebenfalls in die gemeindliche Abgabensatzung eingearbeitet und übernommen worden.

Zudem ist eine neue Ergebnisrechnung mit einer Vorauskalkulation für das Jahr 2016 angefertigt worden. Danach ist in der Gemeinde Wrixum eine beitragsfähige Kostenmasse in Höhe von knapp 35 T€ aus Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der neuen Betriebsartentabelle ergibt sich eine Summe aller Beitragseinheiten in Höhe von 565.525,06 €. Der Abgabensatz in der Tourismusabgabe könnte folglich von derzeit 7,4% auf 6,1% herabgesetzt werden (34.922,18 / 565.525,06 = 6,18).