Es wird angefragt, inwieweit sich das Amt des Bürgermeisters sich mit dem Kreistagsmandat vereinbaren lasse (Geburtsstation).
Bürgermeister Raffelhüschen erklärt, er habe im Rahmen seines Kreistagsmandats mehrere Anfragen und Anträge gestellt, insbesondere, die Geburtsstation betreffend. Zu diesem Thema bestehe kein Fraktionszwang. Werde über die Schließung der Geburtsstation im Rahmen des Kreistags abgestimmt, werde er dagegen stimmen.

 

 

Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Raffelhüschen, am kommenden Montag finde hinsichtlich der Geburten auf Föhr und Amrum ein Gespräch beim Landrat statt. Weiterhin solle demnächst ein Runder Tisch gebildet werden. Er bittet um Rückmeldung aus der Bevölkerung, was man sich wünsche und „wo der Schuh drücke“.

 

Es wird der parteiübergreifende Antrag der Kreistagsfraktionen vorgelesen. Darin sei von einem Notfallplan die Rede und ein runder Tisch werde beantragt. Leider sei nicht beantragt worden, die Schließung der Geburtsstation auf Föhr zurück zu nehmen.

 

Es wird angefragt, ob es möglich sei, dass die Frauen die Ärzte und Hebammen aus der Haftung entlassen. Dies wird verneint. Das Ergebnis der Prüfung sei gewesen, dass dies nicht zulässig sei.

 

Es wird weiter mitgeteilt, dass die Schließung der Geburtsstation durch den Geschäftsführer offenbar rechtens gewesen sei, da es sich hier nicht um einen Bestandteil des Klinikums handele. Darum seien die Gesellschafter auch nicht zu beteiligen gewesen.

 

 

Seitens eines Vertreters der Jusos wird für eine Satzungsänderung gemäß des vorliegenden Vorschlags gebeten. Er bittet darum, die Altersgrenze für Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats auf 21 Jahre, 24 Jahre oder älter anzuheben.
Bürgermeister Raffelhüschen erklärt, er habe die Angelegenheit durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland prüfen lassen. Die Prüfung habe ergeben, dass als Jugendlicher angesehen werde, wer zwischen 14 und 18 Jahren alt sei.