Sitzung: 11.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Amt/000209/6
Beschluss:
zu a) Ergebnisse der Verwaltung und der
Finanzierungsgespräche, sowie weitere Vorgehensweise
1. Es wird die Grundsanierung der Schule beschlossen.
Dabei wird von einer Kostenhöhe von 8,322 Mio.€ ausgegangen und einer geschätzten
Bauzeit von ca. 3,5 Jahren bei laufendem Schulbetrieb.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Weg
zu leiten, damit im kommenden Jahr 2016 mit der Maßnahme begonnen werden
kann (erforderliche Haushaltsmittel bereit stellen, Bauantragsplanung,
Ausschreibung, Förderanträge stellen usw.).
- Die für die Gesamtmaßnahme notwendigen Haushaltmittel sind unter
Bezug auf den zu erwartenden Baufortschritt (Abfolge von Bauabschnitten)
auf die nachfolgenden Haushaltsjahre aufzuteilen unter Berücksichtigung
eventueller Fördermöglichkeiten.
- Die im baulichen Bestand notwendigen Brandschutzmaßnahmen gemäß
dokumentierter Mängelberichte der Dekra und der Brandschutzdienststelle
des Kreises Nordfriesland sind entweder mit Baubeginn der Sanierung in
2016 im Zuge der Gesamtsanierung der Schule oder ansonsten als
eigenständige Maßnahme zur Gewährleistung des sicheren Betriebs der Schule
im Bestandsgebäude umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt
entsprechende Baumaßnahmen durchzuführen.
zu b) Sanierung der Turnhalle
- Die Turnhalle soll saniert werden. Die Verwaltung wird beauftragt
für eine Sanierung der Turnhalle der Eilun-Feer-Skuul einen entsprechenden
Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung der Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu
stellen.
Frau Gehrmann berichtet ausführlich anhand der Vorlage: Amt/000209/6.
Sachstand
zu a) Ergebnisse der Verwaltung und der
Finanzierungsgespräche, sowie weitere Vorgehensweise
Beschlusslage
Folgendes wurde in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2015 auf Grundlage der
Vorlage Nr. 209/5 beschlossen:
- Es wird die Grundsanierung der Schule nach der Variante „Marktplatz“
zur Kenntnis genommen und favorisiert. Dabei wird von einer Kostenhöhe von
12.793.241,25 ausgegangen und einer geschätzten Bauzeit von ca. 3,5 Jahren
bei laufendem Schulbetrieb.
- Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte in die Wege
zu leiten, damit im kommenden Jahr 2016 mit der Maßnahme begonnen werden
kann. (erforderliche Haushaltsmittel bereit stellen, Förderung klären,
gegebenenfalls VOF-Verfahren, Bauantragsplanung, Ausschreibung,
Förderanträge in 2015 usw.).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Gemeinden in diesem Zusammenhang zu ermitteln.
- Die Amtsdirektorin, die Amtsvorsteherin sowie die Vorsitzenden des
Haupt- und Finanzausschusses und des Schulausschusses werden beauftragt,
beim Land Schleswig-Holstein vorstellig zu werden, um Fördermittel zu
aquirieren.
- Die Ergebnisse zu den vorgenannten Punkten sind vor einer weitergehenden
Beschlussfassung erneut im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.
Ergebnisse zu den
vorgenannten Aufträgen an die Verwaltung:
zu 2.: - Die notwendigen
Haushaltsmittel wurden für die Jahre 2015-2018 angemeldet.
- Fördermöglichkeiten
siehe Ausführungen zu 4.
- Ein neues VOF-Verfahren ist nicht
erforderlich, solange es bei einer Sanierungsaufgabe bleibt.
- Bauantragsplanung und Ausschreibung können
erst nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss beauftragt werden.
zu 3.: Klärung der Haushaltsfragen:
Auch nach persönlichem Vorsprechen beim Ministerium für Inneres und
Bundesangelegenheiten unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und
Berufsbildung konnten keinerlei Zuschüsse zur Sanierung der Eilun-Feer-Skuul
generiert werden.
Am 06.10.2015 fand daraufhin in Husum bei der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland ein Gespräch zur Finanzierung statt. Insgesamt wird seitens der Kommunalaufsicht ein gegenüber der bisherigen Planung reduziertes Bauvolumen von 8,3 Mio. Euro (ohne Turnhalle) zur Kreditaufnahme als möglich angesehen.
Hierzu wurden die Finanzierungsmöglichkeiten (Darlehen, Amtsumlage) erörtert und diskutiert:
a) Die Fassadensanierung und der Aufzug (behindertengerechter Zugang) sowie die Brandschutzsanierung wurden von allen Beteiligten als absolut notwendig angesehen.
b) Einsparungsvorschläge wurden hinsichtlich Ausstattung und Anzahl der Fachräume gegenüber Schülerzahl (Elektro 1.000.000 € und Labor 1.000.000 €), Anzahl der Gruppenräume gegenüber Schülerzahl, Prüfung der Kosten Heizung und Lüftung gemacht, welche näher zu untersuchen wären.
Sofern das gesamte Bauvolumen auf die Kosten von 8,3 Mio. Euro zur
Kreditaufnahme beschränkt werden soll, müssen die bisherigen Planungen nochmals
zur Überarbeitung durch die Planer beauftragt werden, um den reduzierten
Kostenrahmen für die Ausführung zu erreichen. Dabei werden dann Teile des
Konzeptes „Marktplatz“ aufgegeben (z.B. geplante Dachöffnung), jedoch nicht die
Erneuerung der Fachräume. Mit dem Bau kann dann erst nach der entsprechenden Umplanung
und Genehmigung begonnen werden.
zu 4.: Klärung der Fördermöglichkeiten:
Siehe hierzu auch die Niederschrift zur 10. Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 16.09.2015 TOP 14: Am 04.09.2015 fand ein Gesprächstermin
beim Ministerium in Kiel statt. Eine Zuschussgewährung von dort für die
Sanierung der Eilun-Feer-Skuul außerhalb der bestehenden Förderprogramme ist
nicht möglich.
Im
Oktober 2015 wurden dem Bau- und Planungsamt folgende Förderprogramme bekannt:
A)
Kommunalrichtlinie
zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative
Förderfähig sind u.a.:
-
LED-
Innenbeleuchtung
-
Sanierung
und Austausch von Lüftungs- und Klimaanlagen
B) Bundesprogramm „Förderung der Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Förderfähig sind u.a.:
-
Sportstätten
(z.B. Turnhalle)
Im Zuge der Gesamtsanierung Eilun-Feer-Skuul könnten Förderanträge zu A)
mit den genannten Maßnahmen bis zum 31.03.2016 gestellt werden.
Bemerkungen und
Konsequenzen zum Brandschutz:
Das Gebäude
Eilun-Feer-Skuul weist dokumentierte Mängel hinsichtlich des Brandschutzes auf.
Seitens des Kreisbauamtes wurde bisher der Aufschub der dringend erforderlichen
Nachbesserungen zugunsten einer Entscheidung für die Gesamtsanierung der Schule
zur Kenntnis genommen und geduldet. Im Zuge der Gesamtsanierung würden dann
alle Mängel beseitigt.
Bei der letzten Begehung des Gebäudes durch die Brandschutzdienststelle
des Kreises am 27.10.2015 durch Herrn Volker Döbel wurde von ihm deutlich
gemacht, dass, sofern dieses Jahr keine Entscheidung zur Gesamtsanierung der
Schule mit Baubeginn 2016 getroffen wird, die notwendigen Brandschutzmaßnahmen
für den sicheren Betrieb der Schule im Bestand unverzüglich in 2016 umzusetzen
sind.
[Auszug aus der Stellungnahme Herrn Döbels, Kreis NF, vom 02.11.2015 zum
Ortstermin:
„Die
Beauftragung und Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen, die vor allem für die
Sicherheit der Gebäudenutzer notwendig sind, muss auch aufgrund der schon
verstrichenen Zeit seit Bekanntwerden der Mängel, unabhängig von weiteren
Entscheidungen hinsichtlich Sanierung/Umbau der Schule, jetzt umgehend
erfolgen. Hierfür ist der Bauaufsicht zeitnah auch eine verbindliche Planung
zur Abstimmung hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs der Mängelabstellung
vorzulegen.
Eine weitere Duldung der Nutzung mit diesen erheblichen
sicherheitstechnischen Mängeln im Gebäude kann seitens der Bauaufsicht nicht
weiter toleriert werden. Zudem wären im Schadensfall eines Brandereignisses und
womöglich noch mit einem Personenschaden alle Beteiligten, die von den
sicherheitsrelevanten Mängeln wussten und trotzdem nicht gehandelt haben, auch
persönlich in der Haftung.
Ich bitte, dies auch entsprechend den Entscheidungsträgern in der
Politik und den Ausschüssen deutlich zu machen.“]
Nach einer aktuellen
Kostenschätzung des Bau- und Planungsamtes wären für die unaufschiebbaren
Brandschutzmaßnahmen im Bestand Kosten in Höhe von 900.000 Euro zu veranschlagen.
Bemerkungen zu
weiteren unaufschiebbaren Baumaßnahmen:
Sofern eine
Gesamtsanierung der Schule nicht mit Baubeginn 2016 beschlossen wird, sind in
2016 weitere unaufschiebbare Baumaßnahmen in folgenden Kostenhöhen
durchzuführen:
-
Reparatur/Fertigstellung der Dachentwässerung: 75.000 Euro
- Erneuerung der
Bodenbeläge in der gesamten Schule: 260.000 Euro
- Planungskosten für
die Erneuerung der abgängigen Lüftungsanlage:
50.000 Euro
zu b) Sanierung der Turnhalle
Das oben unter 4. genannte Förderprogramm zu B) Bundesprogramm „Förderung der Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ könnte
ebenfalls eine zukunftsfähige Sanierung der Turnhalle an der Eilun-Feer-Skuul
ermöglichen. Der Zuschuss des Bundes bei Förderung beträgt 45%, von der Kommune
sind demnach 55% zu finanzieren.
Gemäß aktueller
Kostenschätzung des Architekturbüros Steinwender vom 28.10.2015 ist für eine
Komplettsanierung der Turnhalle ein Betrag von 4,3 Mio. Euro zu veranschlagen.
Anträge sind bis zum 13.11.2015 zu stellen. Für die
Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadt- oder
Gemeinderatsbeschlusses notwendig.
Ein noch nicht
vorliegender Ratsbeschluss kann bis zum 04.12.2015 nachgereicht werden.
Die Antragstellung zu B) wird derzeit im Bau-und Planungsamt vorbereitet,
um die gesetzten Fristen einhalten zu können. Sofern der Antrag positiv
beschieden würde, könnte die Sanierung der Turnhalle 2016 durchgeführt werden,
d.h. die entsprechenden Komplementärmittel (55%) sind in den Haushalt 2016 einzustellen.
Bei Ablehnung des Antrags würde die Sanierung weiterhin zurückgestellt.
Seitens der Ausschussmitglieder wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit mit der Schule entscheidend sei und dass eine Stellungnahme der Schule zu den neuen Bedingungen gewünscht werde. Der stellvertretende Schulleiter, Herr Emser, antwortet, dass gewisse Basics in der Planung wichtig seien, aber dass er durchaus noch Einsparmöglichkeiten in den ursprünglichen Planungen sehe.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen