Sitzung: 24.11.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: Borg/000079
Beschluss:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Borgsum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 2.545.536,02 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2012 beläuft sich auf
283.583,70 EUR.
Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der
Ergebnisrücklage (bis 25% der allgemeinen Rücklage), und ein möglicher
überschießender Betrag der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von
187.909,04 EUR erhöht sich um 301.494,53 EUR auf 489.403,57 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 111.525,50 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen
zurückzuführen.
GV Freiberg berichtet von der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.10.2015. Es habe keine Beanstandungen gegeben. Bgm. Nielsen übergibt das Wort an Herrn Dennis Ketelsen. Herr Ketelsen informiert über die zwei Änderungen in der Bilanz:
- Ein Zuschuss der Gemeinde Witsum zum Löschbrunnen im Borgsumer Neubaugebiet habe noch berücksichtigt und nachträglich gebucht werden müssen.
- Die Gemeinde habe in 2012 ca. 38.000,00 € mehr Abwassergebühren eingenommen als Ausgaben gehabt. Dieses Geld werde der Rücklage zugeführt und müsse somit aus der Jahresrechnung herausgerechnet werden. Dadurch verringere sich der ausgewiesene Jahresüberschuss.
In der Beschlussempfehlung müsse somit der Jahresabschluss auf 283.583,70 € angepasst werden.
Bgm. Nielsen bedankt sich bei Herrn Ketelsen für seine Ausführungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit acht Ja-Stimmen