Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

1.    Das Beschlussorgan nimmt die dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

2.    Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Borgsum wird beschlossen.


Bgm. Nielsen erläutert anhand der Vorlage und verliest die Beschlussempfehlung.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Mit Hilfe eines vom Amt Föhr-Amrum beauftragten externen Gutachters sind turnusmäßig für die Gemeinden des Amtsbereiches die Betriebsartentabellen zu den Tourismusabgabensatzungen aktualisiert und der konjunkturellen Entwicklung angepasst worden. Auch für die Gemeinde Borgsum ist deshalb eine komplett neue Betriebsartentabelle entstanden.

Im Unterschied zur jetzigen Tabelle sind die Bezeichnungen verschiedener Betriebsarten ergänzt oder geändert worden, einzelne Betriebsarten wurden einer neuen Betriebsartengruppe zugewiesen, die jeweiligen Gewinnsätze wurden aktualisiert und auch die Vorteilssätze als Bezug des Betriebes oder der abgabepflichtigen Tätigkeit zum Tourismus neu festgelegt.

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 15.07.2014 (GVOBl. Schl-H. S. 129) ist unter anderem der Begriff „Fremdenverkehrsabgabe“ durch den Begriff „Tourismusabgabe“ ersetzt worden. Diese Umbenennung ist redaktionell nun ebenfalls in die gemeindliche Abgabensatzung eingearbeitet und übernommen worden.

Zudem ist eine neue Ergebnisrechnung mit einer Vorauskalkulation für das Jahr 2016 angefertigt worden. Danach ist in der Gemeinde Borgsum – insbesondere durch die positiven Abschlussergebnisse der vergangenen Jahre – jetzt „nur noch“ eine beitragsfähige Kostenmasse in Höhe von rund 6.500 € aus Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der neuen Betriebsartentabelle ergibt sich eine Summe aller Beitragseinheiten in Höhe von 331.419,24 €. Der Abgabensatz in der Tourismusabgabe könnte folglich von derzeit 4,3% auf 2,0% herabgesetzt werden (6.461,51 / 331.419,24 = 1,95).

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit acht Ja-Stimmen