Bgm Dell Missier verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum. GV Elke Dethlefsen übernimmt den Vorsitz.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Straße Gewerbegebiet dient nach ihrer Fertigstellung dem Verkehr innerhalb des Gewerbegebietes Süddorf. Gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) sind Straßen vom Träger der Straßenbaulast dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist gemäß § 3 Abs.1 Ziffer 3a StrWG als Ortsstraße einzustufen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nebel.
Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Nebel beschließt, die Straße „Gewerbegebiet“ im Gewerbegebiet Süddorf als Ortsstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Ja: 5 Nein: 0 Enthaltung: 0
Bgm Dell Missier nimmt wieder an der Sitzung teil.