Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, die Vertretung des Seniorenrats sowie die anwesende Öffentlichkeit und eröffnet die 5. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen.

 

Die ordnungsgemäße Einladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit werden festgestellt.