Bevor der Tagesordnung weiter gefolgt wird, weist ein Mitglied der SPD-Fraktion auf die prekäre Parksituation im Bereich des Rebbelstieg in Höhe der Badestraße hin und bittet darum, diesen Bereich auf die Agenda der nächsten Verkehrsschau zu setzen.

 

 

Zwischen TOP 8.5 und 9

Thema: Befahrensregelung der Strandpromenade

 

Außerhalb der Tagesordnung möchte ein Mitglied der CDU-Fraktion ein kurzes Meinungsbild zum Thema Befahrensregelung der Strandpromenade einholen. In diesem Zusammenhang wird der Vorschlag unterbreitet, ob es möglich wäre, das Befahren der Promenade zwischen 22:00 und 10:00 Uhr zuzulassen.

Nach kurzem Meinungsaustausch weist der Bürgermeister darauf hin, dass eine Flächentrennung im Genehmigungsverfahren eben nicht gewollt war und sich auch nur mit abgrenzendem Zubehör wirksam realisieren ließe.

 

Die Verwaltung führt ergänzend aus, dass die Promenade den Status eines Gehwegs innehat und die Nichtzulassung von Fahrradverkehr seiner Zeit wohl auch eine Frage der Förderung gewesen ist.

 

Die Vertretung des Seniorenbeirates zeigt grundsätzlich Verständnis für den Vorschlag, sieht darin aber auch ein erhöhtes Gefährdungspotential speziell für das ältere Klientel als auch für Familien mit Kindern. Zumal die Situation aus Sicht des Seniorenbeirats bereits jetzt kaum noch tragbar erscheine.

 

Aus den Reihen der Grünen wird darauf hingewiesen, dass dieser Gehweg, losgelöst von der rechtlichen Widmung der Promenade, für einen möglichen Fahrradverkehr ein nicht zu vernachlässigendes Gefährdungspotential birgt. Die Promenade ist nicht durchgängig gleich breit und weist zudem Versätze auf.

 

Die SPD-Fraktion regt an, die Diskussion hier abzubrechen und zunächst prüfen zu lassen, ob der Fahrradverkehr, auch aus förderungsrechtlichen Gründen, überhaupt zugelassen werden könnte. Anschließend möge man die Erörterung wieder aufnehmen.

 

Diesem Ansinnen folgt der Ausschuss.