Das Gremium bittet darum, für die nächste Sitzung beide dargestellten Möglichkeiten auf deren Machbarkeit hin zu überprüfen und das Ergebnis, auch im Hinblick auf mögliche Kosten, darzustellen.


Der Vorsitzende berichtet über die angespannte Parksituation in der Strandstraße vor dem Mehrgenerationshaus.

Aufgrund der Vielzahl von Fahrzeugen, die regelmäßig unmittelbar vor dem Gebäude parken, entstehen häufig unübersichtliche Verkehrssituation verbunden mit der Tatsache, dass der jeweilige Gegenverkehr mitunter unverhältnismäßig lange Haltezeiten in Kauf zu nehmen hat. Dies rufe auch eine erhöhte Immissionsbelastung hervor.

Man möchte daher seitens der CDU den Vorschlag einbringen, den Parkstreifen so unterbrechen, dass ein Einfädeln des ansonsten wartepflichtigen Verkehrs möglich werden würde. Die Umsetzung dieses Vorschlags würde eine Parkkapazitätseinbuße von zwei Buchten bedeuten; gleichzeitig aber den Verkehrsfluss fördern und ein unnötiges Rückstauen des Verkehrs vermeiden helfen.

Aus den Reihen der SPD wird dieser Vorschlag grundsätzlich positiv gewertet. Es ist in der Vergangenheit zu Rückstauvorgängen gekommen, die eine Neubewertung der jetzigen Situation erforderlich machen würde. Hier wäre es sinnvoll, auch diese Örtlichkeit in die kommende Verkehrsschau einzubeziehen.

 

Nach kurzem Meinungs- und Erfahrungsaustausch ist man sich dahingehend einig, dass in diesem Bereich angemessene Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Einbeziehung von zwei Parkbuchten, die als Passierhilfe zu kennzeichnen und freizuhalten wären, erachtet man grundsätzlich als vertretbar.

 

Aus der Mitte des Ausschusses wird angeregt, den anwesenden Anliegern Gelegenheit zu geben, die Situation zu schildern. Dies könne für den weiteren Erörterungsprozess sehr hilfreich sein.

Der Vorsitzende kommt diesem Vorschlag nach und bittet die Anliegerschaft um eine kurze Sachdarstellung.

Ein Vertreter der Bewohner des Mehrgenerationenhauses führt aus, dass das Gebäude mit 26 Parkplätzen ausgestattet ist und daher eine generelle Parkraumnot nicht bestünde. Die geschilderten Probleme träten vielmehr dann auffallend zu Tage, wenn dort Veranstaltungen der Brücke oder des BUND abgehalten werden. Gleichwohl sehen auch die Anwohner hier einen Regelungsbedarf, obwohl die Fahrzeuge auch eine verkehrsberuhigende Wirkung hätten.

Lediglich zwei Wohneinheiten konnten nicht mit entsprechendem Parkraum auf dem Grundstück bedacht werden. Hier ließe sich aber Abhilfe dadurch schaffen, in dem die Stadt diesen Anwohnern die Erlaubnis erteilen würde, die Fahrzeuge auf dem dafür geeignet gepflasterten Gehweg, der ansonsten ohnehin nicht in Anspruch genommen wird, abstellen zu dürfen. Ein solcher Antrag wurde bereits eingereicht, aber abschlägig beschieden.

 

Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuss überein, dass zunächst noch einmal geprüft werden soll, ob das Ausweisen einer Ausweichfläche auf dem Grundstück, unter Einbeziehung des angesprochenen Gehwegbereichs, möglich ist.

 

Der Vorsitzende regt an, auch die Möglichkeit einer entsprechenden Beschilderung auf der Fahrbahn in die Prüfung mit einzubeziehen.

Der Ausschuss pflichtet dem bei und bittet darum, beide Alternativen auf die Machbarkeit hin zu überprüfen.

 

Der Vorsitzende lässt über diesen Vorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:           Ja-Stimmen: 10 (einstimmig)

                                                Nein-Stimmen: -

                                                Enthaltungen: -