Der Antrag auf Änderung der Parkraumbewirtschaftung im Bereich Parkstraße, Stockmannsweg, Badestraße 111 wird abgelehnt.

 


Der Vorsitzende erläutert die Einlassung zur Änderung der Parkraumbewirtschaftungszone im Bereich der Parkstraße, Stockmannsweg und Badestraße 111.

Die CDU-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone zu Verdrängungseffekten in den anliegenden Nebenstraßen geführt habe, die so nicht weiter tragbar seien. Speziell im Bereich der Gmelinstraße führt diese besagte Verdrängung dazu, dass vermehrt auf dem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg oder gar ganz auf dem Gehweg geparkt wird.

Dieser Zustand würde sich durch eine Verlagerung der Parkscheinautomaten in ebenfalls attraktive innenstadtnahe Bereiche erheblich entzerren. So könnte man die Straßenzüge Johannesstraße sowie Friedrichstraße als auch im Bereich der Badestraße zwischen Feldstraße und Rebbelstieg bewirtschaften. Durch eine solche Verlagerung könnte ebenfalls eine verbesserte Kontrolldichte erreicht werden, da die Wege für den städtischen Außendienstarbeiter stark eingekürzt werden.

 

Die KG-Fraktion lässt inhaltlich die im Vorwege geführte Diskussion Revue passieren und macht nochmals deutlich, dass ein wesentlicher Grund für die Einführung der Bewirtschaftungszone, gerade im Bereich Badstraße und Parkstraße, seinerzeit die Dauerparker waren. Man habe mit der Entscheidung den besagten Bereich zu bewirtschaften nicht ausschließlich auf die Verbesserung der Gebühreneinnahmen abzielen, sondern ebenfalls der auswuchernden Dauerparkerei Einhalt gebieten wollen. Sofern der Ausschuss diesem Vorschlag folgen sollte, würde sich eben diese Situation erneut einstellen.

 

Aus dem Ausschuss wird angefragt, ob die Verwaltung ggf. eine Darstellung des Gebührenaufkommens zur Verfügung stellen kann.

Die Verwaltung verweist dazu auf die Vorlage und führt aus, dass sich die Investition vollumfänglich amortisiert habe. Der Investitionssumme von 16.000 € stehen Gesamteinnahmen von aktuell 23.000 € gegenüber. Die drei zur Disposition stehenden Automaten konnten in 2015 gemeinsam in Gebührenaufkommen von insgesamt 5.256,00 € erwirtschaften.

Innenstadtnahe Automaten, wie z.B. am Sauermannsparkplatz oder in der Hafenstraße, konnten im Vergleich höhere Einnahmen erzielen.

 

Der Bürgermeister ergänzt an dieser Stelle, dass eine Bewirtschaftung im Bereich der Badestraße 111 aufgrund von abgelösten Stellflächen ohnehin wenig zielführend wäre. Auch dürfe man nicht außer Acht lassen, dass der Materialverschleiß in exponierter Lage ungleich höher ausfallen wird, als in geschützteren Bereichen. Unter diesem Aspekt müsse man die schwarzen Zahlen relativieren.

 

Aus den Reihen der KG wird nochmals darauf hingewiesen, dass man bedingt durch die Einrichtung einer Bewirtschaftungszone die notorischen Dauerparker aus der Parkstraße hat vertreiben können. Die Dauerparker seien meist Einheimische, die auf dem eigenen Grundstück nicht über ausreichend Parkfläche verfügen. Losgelöst von dem Umstand, dass auf der Insel zu viele Fahrzeuge geführt werden und man sich daher ernsthaft überlegen müsse, ob nicht Anreize geschaffen werden müssten, dass Fahrzeuge gar nicht erst auf die Insel gelangen, wird sich das Problem der Dauerparker dort erneut ausbreiten. Dies sollte auf keinen Fall hingenommen werden.

 

Nach abschließendem Meinungsaustausch lässt der Vorsitzende über den Vorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:           Ja-Stimmen: 4

                                                Nein-Stimmen: 5

                                                Enthaltungen: 1