14Bürgermeister Raffelhüschen teilt mit, dass laut Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr ein Kinder- und Jugendbeirat für die Stadt Wyk auf Föhr vorgesehen sei.

 

Hinsichtlich des Alters der Mitglieder habe er sich bei der Kommunalaufsicht des Kreises erkundigt. Dort habe er die Auskunft erhalten, dass als Jugendlicher gelte, wer zwischen 14 und 18 Jahren alt sei.

 

Das Prozedere sei so, dass sich mindestens 3 Jugendliche finden müssten, die beim Bürgermeister vorstellig werden. Anschließend müsse zu einer Versammlung der Kinder und Jugendlichen eingeladen werden, in deren Rahmen der Kinder- und Jugendbeirat und dessen Vorstand gewählt werde.

 

Von anderer Seite wird deutlich gemacht, man habe sich um eine Stellungnahme des Landes bemüht. Herr Daubner habe die schriftliche Auskunft erteilt, dass die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Wyk auf Föhr im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr gemeldet sein müssten. Die Altersgrenze könne auch über 18 Jahren, z.B. bei 21, 24 oder älter liegen.

 

Die CDU-Fraktion erklärt, sie stehe der Heraufsetzung des Alters positiv gegenüber.

 

Es wird vorgeschlagen, dass sich der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss noch einmal mit der Angelegenheit beschäftigen solle. Dies wird abgelehnt, man sehe sich in der Lage heute über die Angelegenheit zu entscheiden.

 

Die Mitglieder der Stadtvertretung sprechen sich dafür aus, dass alle Kinder und Jugendlichen in den entsprechenden Altersstufen ihre Vertreter/innen wählen dürfen sollen. Hinsichtlich der Altersbegrenzung sprechen sich die Mitglieder der Stadtvertretung mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung dafür aus, die Altersgrenze auf 24 Jahre anzuheben.

 

Die vorliegende Satzung des Kinder- und Jugendbeirats ist entsprechend anzupassen.