Beschluss:

 

a)         Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2  BauGB)  und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage „Auswertung der Stellungnahmen“ beschlossen.  Die Amtsdirektorin wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

 

b)         Aufgrund des § 10 der BauGB  sowie nach § 84 LBO beschließt die Stadtvertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47b für das Gebiet: für einen Teilbereich des Bebauungsplangebietes westlich des Flurstückes Nr. 25 (Westgrenze) bis AOK-Kinderkurheim ca. 85 m westlich der Strandstraße, unmittelbar südlich der Straße am Golfplatz und östlich der Zufahrt zum Marienhof Sanatorium bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

            Die Begründung wird gebilligt.

 

c)         Der Satzungsbeschluss ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17, davon anwesend: 12  

 

Ja-Stimmen: 12;  Nein-Stimmen: 0;  Stimmenthaltungen: 0 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  --

 


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr hat in der Sitzung am 12. Februar 2015 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47b gefasst.

 

Die Auslegung der Planunterlagen (Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgte vom 01.06.2015 bis zum 01.07.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.05.2015 über die Planung informiert und um Stellungnahme bis zum 01.07.2015 gebeten.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen sind in der Vorlage als Anlage „Auswertung der Stellungnahmen“ beigefügt. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sollen von der Gemeindevertretung nunmehr geprüft und beschlossen werden. Anschließend soll der Satzungsbeschluss gefasst werden.