Beschlussempfehlung:

Auf Empfehlung des Tourismusausschusses der Gemeinde Nebel aus seiner Sitzung am 09.11.2015  beschließt die Gemeindevertretung, dem Antragsbegehren des Amtes Föhr-Amrum gemäß dem vorliegenden Entwurfsschreiben (liegt dem Originalprotokoll bei) zu entsprechen.

Ein entsprechend weitreichender Antrag wurde wunschgemäß inzwischen amtsseitig (Amtsdirektion) zuvor mit dem betroffenen Partner, der Geschäftsführung der Wyker Dampfschiffreederei, inhaltlich erörtert.

 

Begründung / Erläuterung:

Im Zusammenhang mit der Nicht-Erhebung von Tageskurabgaben sind in anderen Destinationen offensichtlich „Rechtszweifel“ aufgetaucht, die im Zuge von nicht eingehaltenen Gleichbehandlungsgrundsätzen bei einer unzulänglichen oder auch Nicht-Erhebung von Tageskurabgaben als rechtswidrig angesehen werden.

 

Das Amt Föhr-Amrum beabsichtigt, sich dem Thema konkreter zu widmen, da es auf der Nachbarinsel Föhr nach dortigen Informationen bereits diesbezügliche Rückfragen gegeben habe.

Auf Amrum wurde zumindest die AmrumTouristik bzw. der Unterzeichner mit etwaigen Problemen bislang nicht konfrontiert.

Dazu gibt es einen Entwurf eines Schreibens / Antrages des Amtes an das zuständige Landesministerium / die Landesregierung.

Auszug:        

All diese und auch weitere Schwierigkeiten und Probleme im Zusammenhang mit der Heranziehung von Tagesgasten zur Kurabgabe könnten mit Hilfe eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) behoben werden, indem Reedereien und Betreibern von Fluglinien, die geschäftsmäßig Passagiere in den entsprechenden Tourismusbereich befördern, per kommunaler Kurabgabensatzung MeIde-, Abwicklungs-, Abführungs- und Haftungspflichten auferlegt werden dürften.

 

Die Fahrgesellschaft wurde dann zur Einziehung der Kurabgabe von Tagestouristen verpflichtet und konnte die Abgabe nach vorheriger, sachgerechter Publikation in den Beförderungspreis für eine Tagesrückfahrkarte mit aufnehmen. Im Ergebnis diente dies zu einer deutlichen Verbesserung der Erlössituation im Bereich der Kurabgabe führen.

Es wird deshalb hiermit beantragt, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten und zur Beschlussfassung in den Schleswig-Holsteinischen Landtag einzubringen.

 

Der Verwaltungsrat der AmrumTouristik AöR hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem „Vorstoß“ der Amtsverwaltung bereits abgestimmt und folgende Vorgehensweise beschlossen:

Die Thematik sollte in den gemeindlichen Gremien unter Einbeziehung der Fachausschüsse nochmals beraten werden. Dazu wäre eine gemeinsame, gleichlautende Beschlussfassung wünschenswert. Dieses Vorgehen ist im Rahmen gemeinsamer Sitzungen der insularen Tourismusausschüsse am 09.11.2015 mit entsprechenden Beschlussempfehlungen erfolgt.

Ein einheitliches Meinungsbild der Insel Amrum sollte noch vor einer möglichen Sitzung des Amtsausschusses im Dezember kommuniziert werden.

 

Wichtig erschien gleichermaßen, insbesondere die WDR (ggfls. auch weitere Fährbetriebe) im Vorwege in geeigneter Form und im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit einzubinden, auch wenn das Ansinnen voraussichtlich nicht auf „verständnisvolle Ohren“ stoßen würde.

Der Vorstand sollte dahingehend auch rechtzeitig den Kontakt zum Amt (Renate Gehrmann, Heinrich Feddersen) suchen, um die Vorgehensweise auf Amrum und die wünschenswerte Einbindung betroffener Partner zu kommunizieren, was ebenfalls zwischenzeitlich geschehen ist.

 

gez. Frank Timpe

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme