Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde beabsichtigt die Ortsgestaltungssatzung zu ändern.

Nach bereits gefassten Beschlüssen erfolgt nun ein Erneuter mit folgender Änderung:

 

§ 5 Dächer, Abs. 8)

In Reetdächern sind Dachflächenfenster unzulässig. Bei Hartdächern sind 2 Dachflächenfenster je Hauptdachseite zulässig. Die Glasfläche der Dachflächenfenster darf nicht mehr als 3,00 m² je Hauptdachseite betragen. Über den ausgebauten Dachgeschossen und im Spitzboden sind nur zwei Dachflächenfenster je Hauptdachseite mit einer Glasfläche bis je zu 0,50 m² zulässig. In Krüppelwalmflächen sind Gauben sowie Dachflächenfenster bis zu einer Größe, welche die als „zweiter Fluchtweg“ notwendige Ausstiegsöffnung von 0,9 x 1,2 m gewährleistet, zulässig.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeinde Nebel beschließt die Neufassung der Ortsgestaltungssatzung gemäß Anlage als Satzung.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig