Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindeversammlung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2016 unter Berücksichtigung der folgenden Handlungsempfehlung:

 

„ Der Gemeinde Witsum wird empfohlen weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen voranzutreiben und die Hebesätze 2016 entsprechend des Runderlasses des Innenministeriums für Fehlbedarfsgemeinden wie folgt anzupassen:

 

Grundsteuer A 370%, Grundsteuer B 390%, Gewerbesteuer 370%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR

 

Darüber hinaus wird empfohlen für 2016 eine Fehlbedarfszuweisung über den Kreis Nordfriesland beim Land Schleswig-Holstein zu beantragen. Aktuell werden gedeckelte Zuweisungen in Höhe von 80.000 EUR geleistet. Hiervon würden i.d.R. freiwillige Leistungen der Gemeinde in Abzug gebracht werden, so dass eine verminderte Fehlbedarfszuweisung zur Auszahlung kommen würde.“

 

Damit sind die Hebesätze entsprechend anzuheben und die Hundesteuer für den ersten Hund auf 120 € festzusetzen.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2016 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -19.300 EUR (Vj. -42.300 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2014:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen / Erträge SoPo) verändern.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2016 grds. mit finanziellen Zuwächsen auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2015 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2015

2016

2017

2018

2019

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.114 Mio. EUR

1.168 Mio. EUR

+5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

120 Mio. EUR

125 Mio. EUR

+3

-7

+3

Familienlastenausgleich

104 Mio. EUR

107 Mio. EUR

+3

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.532,1 Mio. EUR

1.500,5 Mio. EUR

+9

+3

+6

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 20.700 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2016 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 23.000 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):

 

Sachkonto

2015

(in EUR)

Anmerkung

40120000 Grundsteuer B

+1.100

Anpassung an das Ergebnis 2015

40130000 Gewerbesteuer

-10.000

Anpassung an der Ergebnis 2015

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+800

Lt. Haushaltserlass

40340000 Zweitwohnungssteuer

+2.500

Anpassung an der Ergebnis 2015

52910000 Aufwendungen für besondere Dienstleistungen

+11.100

Umlagerung des Dienstleistungsentgelt FTG, Familienbad und Strandnutzung auf das Konto 54520000

53130000 Zuweisung und Zuschüsse für lfd. Zwecke Zweckverbände

+700

Umlagerung der Zweckverbandsumlagen Friesenmuseum und Tourismusverband auf das Konto 53730000

53410000 Gewerbesteuerumlage

+4.700

Finanzausgleich

53711000 Finanzausgleichsumlage

+12.100

Finanzausgleich

53730000 Allgemeine Umlage Zweckverbände

-1.000

Umlagerung der Zweckverbandsumlagen Friesenmuseum und Tourismusverband vom  Konto 53130000

54520000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden

-5.800

Umlagerung des Dienstleistungsentgelt FTG, Familienbad und Strandnutzung vom Konto 52910000

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

B: Finanzplan:

 

Investitionen sind für 2016 nicht vorgesehen.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 30.09.2015 auf rd. 38.600 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. 1.400 EUR ausgewiesen.

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2016 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Wichtiger Hinweis:

 

Seit dem Geschäftsjahr 2014 hat die Gemeinde Witsum vorläufige Jahresfehlbeträge von über 30.000 EUR zu verzeichnen. Hauptaugenmerk ist hierbei auf die jährlichen, saldierten Abschreibungsverluste von rd. 20.700 EUR zu richten. Es zeichnet sich somit ab, dass die Gemeinde ihre Infrastruktur aus den eigenen liquiden Mitteln finanziert hat und die Refinanzierung der Abschreibungen bzw. des Wertverlustes nicht aus dem Haushalt erfolgen kann. Es stehen somit mittelfristig der Gemeinde Witsum nicht mehr genügend eigene Haushaltmittel zur Verfügung um Ersatzinvestitionen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen finanzieren zu können.

 

 

Handlungsemfehlung:

 

Der Gemeinde Witsum wird empfohlen weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen voranzutreiben und die Hebesätze 2016 entsprechend des Runderlasses des Innenministeriums für Fehlbedarfsgemeinden wie folgt anzupassen:

 

Grundsteuer A 370%, Grundsteuer B 390%, Gewerbesteuer 370%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR

 

Darüber hinaus wird empfohlen für 2016 eine Fehlbedarfszuweisung über den Kreis Nordfriesland beim Land Schleswig-Holstein zu beantragen. Aktuell werden gedeckelte Zuweisungen in Höhe von 80.000 EUR geleistet. Hiervon würden i.d.R. freiwillige Leistungen der Gemeinde in Abzug gebracht werden, so dass eine verminderte Fehlbedarfszuweisung zur Auszahlung kommen würde.

 

Nach ausführlicher Diskussion sind sich die Gemeindemitglieder einig, den Handlungsempfehlungen zu folgen.

 

Die Kosten für einen Feuerwehrführerschein sollen nicht im Haushalt veranschlagt werden. Man geht davon aus, dass dieser über Spenden finanziert werden kann.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig