Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

Zu b) Beschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplans

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Die Gemeindevertreter Christiansen, Olufs und Peters verlassen wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

Anschließend erteilt Bürgermeisterin Riemann Daniel Meer von der Verwaltung das Wort.

Dieser erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage:

 

Die Gemeinde Oevenum hatte am 19.10.2015 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 22.10.2015  zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 29.10.2015 bis zum 30.11.2015 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.

 

Bürgermeisterin Riemann bittet um Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :6;

davon anwesend: 5; Ja-Stimmen:4; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 1.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Joachim Christiansen

Kai Olufs

Hanno Peters