Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird einstimmig beschlossen, den Termin des Bürgerentscheides auf den 17.06.2007 festzulegen.

 


Herr Hennig übernimmt den Vorsitz der Sitzung, da Herr Lorenzen Bericht erstattet.

 

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die sogenannte Bendfeld-Planung geprüft und bestätigt. Es wurden insgesamt 600 Unterschriften für das Bürgerbegehren geleistet, wovon 505 Stimmen gültig waren. Somit haben 14 % der Wahlberechtigten dem Bürgerbegehren zugestimmt.

 

Damit hat der Bürgerentscheid statt zu finden.

 

Der Bürgerentscheid könnte entfallen, wenn man mit den Bevollmächtigten eine Kompromisslösung fände. Diese Möglichkeit wurde im Ältestenrat diskutiert. Alle Fraktionen haben sich dabei dafür ausgesprochen, bei dem ursprünglichen Beschluss der Stadtvertretung zu bleiben, da im Vorwege dieses Beschlusses die Bevölkerung beteiligt wurde und auch verschiedene Vorschläge von dort übernommen wurden.

 

Aus den vorgenannten Gründen geht es heute lediglich um die Festlegung des Termins für den Bürgerentscheid. Hier wird der 10.06.2007 als frühestmöglicher Termin genannt,  allerdings sollte noch 1 Woche Pufferzeit eingeplant werden, so dass der 17.06.2007 als Wahltermin vorgeschlagen wird. Die Durchführung erfolgt wie eine Wahl nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz.

 

Es wird angemerkt, dass der Begriff „Bendfeldt-Beschluss“ unglücklich formuliert sei, da unter diesem Begriff bisher unterschiedliche Inhalte verstanden wurden. Es handelt sich hier um einen Beschluss der Stadtvertretung, der freilich auf dem Bendfeldt-Entwurf basiert, aber auch viele Anregungen der Bürger enthalte.

 

Für das Bürgerbegehren ist es vorgeschrieben, dass die Stadt die Begründung für ihre Planung schriftlich darlegt. Dies wird mit Hilfe der Kommunalaufsicht geschehen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, die Einwohner im Rahmen einer Einwohnerversammlung zu informieren und eine Anzeige in der Zeitung zu schalten oder eine Postwurfsendung zu verteilen. Es geht dabei nicht um die Darstellung einer Gegenplanung, sondern nur um den Stadtvertretungs-Beschluss und das objektive Für und Wider dazu.

 

Der Bürgerentscheid ist für die Stadt 2 Jahre bindend.