Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2010 des Amtes Föhr-Amrum wird von der Amtsdirektorin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf  40.173.879,62 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2010 beläuft sich auf  1.260.378,85 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der Ergebnisrücklage (bis 25% der allgemeinen Rücklage), und ein möglicher überschießender Betrag der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem. § 14 Abs. 5 des KPG KPG i.V. § 95n Abs. 4 und 5 GO wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.  2.330.341,64 EUR werden genehmigt.

 


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage: Amt/000242.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2010 des Amtes Föhr-Amrum ausweislich des Prüfungsprotokolls am 02.02.2016 beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt  2.330.341,64 EUR sollen in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen zurückzuführen. Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik würden bei Deckungskreisen nicht in der Haushaltsüberschreitungsliste erscheinen, sofern der Deckungskreis in der Summe über die entsprechenden Haushaltsmittel verfügt. Den Haushaltsüberschreitungen lt. Kontenliste CIP von 2.330.341,64 € stehen beispielsweise Mehreinnahmen von 2.783.779,20 € gegenüber. Das Jahresergebnis lt. Ergebnisrechnung (Zeile 26) i.H.v. 1.260.378,85 EUR liegt um 1.371.878,85 EUR über dem Planansatz von -111.500 EUR.

 

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen