Die Häuser nördlich Traumstraße und Ellenbogenweg befinden sich im Außenbereich. Sie genießen Bestandsschutz. Jede Veränderung der Häuser hat daher kaum Chancen auf Genehmigung. Deshalb sollte für diese Flächen eine Außenbereichssatzung aufgestellt werden, welche keine neuen Bauflächen ermöglicht, aber den Bestand erfasst. Ebenfalls sollte die Verwaltung prüfen, inwieweit es möglich ist, auch für die Häuser auf dem Sylvert, Traumstraße östlich vom Ellenbogen und Taft eine Außenbereichssatzung aufzustellen.

 

Die Gemeindeversammlung beschließt nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Häuser nördlich Traumstraße und Ellenbogenweg.

Einstimmig wird beschlossen vorher zu prüfen, inwieweit es möglich ist, auch die Häuser auf dem Sylvert, Traumstraße östlich vom Ellenbogen und Taft in die Außenbereichssatzung aufzunehmen.