Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Aufgrund der Notwendigkeit zum Ausbau der Straße Bi de Süd als Teilstück zwischen der Strandstraße und dem Heidweg wird vorgeschlagen, das vorstehende Bauprogramm zu beschließen.

 

Die Anlagen werden nach Fertigstellung der Maßnahme angehängt.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000140. Man hoffe, dass noch vor Saisonbeginn mit den Bauarbeiten begonnen werden könne.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum plant derzeit den Ausbau und die Sanierung der Straße ‚Bi de Süd‘ als Teilstück zwischen der Strandstraße und dem Heidweg.

 

Zur rechtssicheren und eindeutigen Abrechnung der Maßnahme gemäß Ausbaubeitragssatzung, ist die Aufstellung und der Beschluss eines Bauprogrammes notwendig.

Zum Inhalt des Bauprogramms gehören die Dokumentation des Ist-Zustands durch verbale Beschreibung, Pläne und Fotos und Aussagen über den derzeitigen Unterhaltungszustand der Anlage.

 

1          Beschreibung derzeitiger Bauzustand

Die Straße Bi de Süd (Teilstück Strandstraße/Heidweg) in Nieblum, stellt sich im Ursprungszustand als Straße mit einer asphaltgebundenen Trag- und Deckschicht dar und ist als Haupterschließungsstraße einzustufen. Es handelt sich hierbei um eine Straße, die parallel zur Jens-Jacob-Eschel-Straße und der Kertelheinallee verläuft und unter anderem die Strandstraße mit dem Heidweg und in der Verlängerung den Westerstieg verbindet. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen resultiert aus dem angrenzenden Park an der Meere und dem naheliegenden Haus des Gastes.

 

Der Zustand der Asphaltdeckschicht ist aufgrund von Kantenabbrüchen und Netzrissen infolge von nicht ausreichend tragfähigem Unterbau teilweise sehr schlecht. Der am südlichen Rand liegende Seitenstreifen wird als Parkstreifen genutzt, der aufgrund seiner Befestigung aus einer wassergebundenen Deckschicht aus Grand-Sandbaustoffen in ebenfalls sehr schlechtem Zustand ist.

Die am nördlichen Fahrbahnrand angeordnete Rinne aus Betonmuldensteinen ist teilweise abgängig, die Steine sind gebrochen und können einen geordnete Wasserführung nicht mehr gewährleisten.

Unterhalb der Straßenoberfläche befindet sich ein Schmutzwasserkanal DN 150 zur Entwässerung der angrenzenden Liegenschaften. Ein Regenwasserkanal ist nicht vorhanden, die bestehenden Straßeneinläufe sind einzeln über PVC-Leitungen an die im südlichen Bereich liegenden Mulde angeschlossen.

Die Beleuchtung besteht aus 3 Straßenlaternen, die in einem Abstand von ca. 50,00 m zueinander angeordnet sind.

Seitenstreifen und Bankette sind nicht befestigt, das anfallende Regenwasser versickert zum Teil an Ort und Stelle oder sammelt sich in ausgefahrenen Bereichen.

 

2          Beschreibung geplanter Zustand

Die Oberflächenentwässerung und die Entwässerung der Straßenverkehrsfläche sollen über eine gepflasterte Mittelrinne und Straßenabläufe erfolgen. Die Straßeneinläufe werden wie im Bestand über die Mulde entwässert.

Die Leistung umfasst den Rückbau der asphaltgebundenen Verkehrsfläche und die Aufwertung des Unterbaus gemäß ausstehenden Bodengutachtens. Die spätere Verkehrsfläche wird mit Betonpflastersteinen befestigt, die Einfassung erfolgt mit Tiefborden. Der Ausbau des Straßenraumes ist in einer Gesamtbreite von 5,00 m vorgesehen. Zusätzlich werden wechselseitig Längsparkstreifen auf der Nord- und Südseite angeordnet, die ebenfalls mit Betonpflaster befestigt werden. Die wechselseitige Anordnung soll als verkehrsberuhigende Maßnahme dienen, da die Straße im Verlauf versetzt ist.

Zurzeit wird davon ausgegangen, dass sich der Unterbau als nicht ausreichend tragfähig darstellt, der Einbau von Frostschutz- und Kiestragschichten nach den anerkannten Regeln der Technik ist daher erforderlich.

 

3          Zustandserfassung

Die Zustandserfassung erfolgt in Form einer Excel-Tabelle (Seiten 1-8) und wird der Beschlussvorlage angehängt. Die Fotodokumentation ist ebenfalls Teil des Anhanges.

 


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen