Beschluss:
Aufgrund der
Notwendigkeit zum Ausbau der Straße Bi de Süd als Teilstück zwischen der
Strandstraße und dem Heidweg wird vorgeschlagen, das vorstehende Bauprogramm zu
beschließen.
Die Anlagen werden
nach Fertigstellung der Maßnahme angehängt.
Bürgermeister
Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000140. Man hoffe, dass noch vor
Saisonbeginn mit den Bauarbeiten begonnen werden könne.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Nieblum plant derzeit den Ausbau und die Sanierung der Straße ‚Bi de Süd‘ als Teilstück zwischen der Strandstraße und dem Heidweg.
Zur rechtssicheren
und eindeutigen Abrechnung der Maßnahme gemäß Ausbaubeitragssatzung, ist die
Aufstellung und der Beschluss eines Bauprogrammes notwendig.
Zum Inhalt des
Bauprogramms gehören die Dokumentation des Ist-Zustands durch verbale
Beschreibung, Pläne und Fotos und Aussagen über den derzeitigen
Unterhaltungszustand der Anlage.
1 Beschreibung
derzeitiger Bauzustand
Die Straße Bi de Süd
(Teilstück Strandstraße/Heidweg) in Nieblum, stellt sich im Ursprungszustand
als Straße mit einer asphaltgebundenen Trag- und Deckschicht dar und ist als Haupterschließungsstraße
einzustufen. Es handelt sich hierbei um eine Straße, die parallel zur
Jens-Jacob-Eschel-Straße und der Kertelheinallee verläuft und unter anderem die
Strandstraße mit dem Heidweg und in der Verlängerung den Westerstieg verbindet.
Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen resultiert aus dem angrenzenden Park an der
Meere und dem naheliegenden Haus des Gastes.
Der Zustand der
Asphaltdeckschicht ist aufgrund von Kantenabbrüchen und Netzrissen infolge von
nicht ausreichend tragfähigem Unterbau teilweise sehr schlecht. Der am
südlichen Rand liegende Seitenstreifen wird als Parkstreifen genutzt, der
aufgrund seiner Befestigung aus einer wassergebundenen Deckschicht aus
Grand-Sandbaustoffen in ebenfalls sehr schlechtem Zustand ist.
Die am nördlichen
Fahrbahnrand angeordnete Rinne aus Betonmuldensteinen ist teilweise abgängig,
die Steine sind gebrochen und können einen geordnete Wasserführung nicht mehr
gewährleisten.
Unterhalb der
Straßenoberfläche befindet sich ein Schmutzwasserkanal DN 150 zur Entwässerung
der angrenzenden Liegenschaften. Ein Regenwasserkanal ist nicht vorhanden, die
bestehenden Straßeneinläufe sind einzeln über PVC-Leitungen an die im südlichen
Bereich liegenden Mulde angeschlossen.
Die Beleuchtung
besteht aus 3 Straßenlaternen, die in einem Abstand von ca. 50,00 m zueinander
angeordnet sind.
Seitenstreifen und
Bankette sind nicht befestigt, das anfallende Regenwasser versickert zum Teil an
Ort und Stelle oder sammelt sich in ausgefahrenen Bereichen.
2 Beschreibung
geplanter Zustand
Die
Oberflächenentwässerung und die Entwässerung der Straßenverkehrsfläche sollen
über eine gepflasterte Mittelrinne und Straßenabläufe erfolgen. Die
Straßeneinläufe werden wie im Bestand über die Mulde entwässert.
Die Leistung umfasst
den Rückbau der asphaltgebundenen Verkehrsfläche und die Aufwertung des
Unterbaus gemäß ausstehenden Bodengutachtens. Die spätere Verkehrsfläche wird
mit Betonpflastersteinen befestigt, die Einfassung erfolgt mit Tiefborden. Der
Ausbau des Straßenraumes ist in einer Gesamtbreite von 5,00 m vorgesehen.
Zusätzlich werden wechselseitig Längsparkstreifen auf der Nord- und Südseite
angeordnet, die ebenfalls mit Betonpflaster befestigt werden. Die
wechselseitige Anordnung soll als verkehrsberuhigende Maßnahme dienen, da die
Straße im Verlauf versetzt ist.
Zurzeit wird davon
ausgegangen, dass sich der Unterbau als nicht ausreichend tragfähig darstellt,
der Einbau von Frostschutz- und Kiestragschichten nach den anerkannten Regeln
der Technik ist daher erforderlich.
3 Zustandserfassung
Die Zustandserfassung erfolgt in Form einer Excel-Tabelle (Seiten 1-8) und wird der Beschlussvorlage angehängt. Die Fotodokumentation ist ebenfalls Teil des Anhanges.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen