Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Beschlussempfehlung:

 

Es wird beschlossen, die Trägerschaft für die Maßnahme „Sicherung der Godelniederung“ zu übernehmen und die Finanzierung durch einen Nachtrag im Amtshaushalt sicherzustellen.

 

Der Eigenanteil in Höhe von rd. 122.800 € ist durch die Föhrer Kommunen nach dem oben genannten Schlüssel aufzubringen.

 

 


Die Godelniederung ist eine Lagunensalzwiese an der Südküste der Insel Föhr und das letzte unverbaute Niederungsgebiet mit Mündungsbereichen von 3 Bächen an der schleswig-holsteinischen Wattenmeerküste. Die weitgehend natürliche, teilweise sehr kurzfristige Dynamik hat ein vielfältiges Mosaik aus Süß- und Salzwasser beeinflussten Lebensräumen (Salzwiesen) entstehen lassen. Es hat als Brutgebiet verschiedene Vogelarten besondere Bedeutung nach der Vogelschutz-Richtlinie und wurde als FFH-Gebiet angemeldet.

 

Anlässlich eines Ortstermins wurde festgestellt, dass aufgrund mehrerer schwerer Sturmfluten in der nahen Vergangenheit das Ufer vor der Godelniederung stark erodiert und sich die Kantenhöhe soweit vermindert hat, dass sie bei erhöhten Wasserständen flächig überströmt wird.

Als Folge könnte es zu einer Ausräumung der gesamten Lagune kommen und das Niederungsgebiet als Brutplatz im Speziellen und als Lagunensalzwiese und Gebiet von vor- und frühgeschichtlicher Bedeutung im Allgemeinen verloren geht.

 

Da der derzeitige Charakter nur durch eine Sicherung der Küste erhalten werden kann und der Schutz dieses Niederungsgebietes möglicherweise als Kompensationsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft im Zuge einer geplanten Deichverstärkung auf der Nordseite Föhrs bewertet werden soll, hat das Amt für ländliche Räume Husum den Auftrag erhalten, eine kostengünstige, technisch einfache und möglichst naturnahe Maßnahme zu planen.

 

Diese Planung wurde den Mitgliedern des Fachausschusses Föhr anlässlich einer Informationsveranstaltung am 18.04.2007 von den Mitarbeitern des ALR vorgestellt und anschließend in Kopie übersandt. Es wurde für sinnvoll erachtet, dass das Amt die Trägerschaft für die Maßnahme übernimmt und die Finanzierung durch einen Nachtrag zum Haushalt sicherstellt. Da es sich um ein rein Föhrer Problem handelt, sind die Amrumer Kommunen nicht zu beteiligen. Ein Umlageschlüssel muss noch beraten und beschlossen werden.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach den Berechnungen des ALR auf rd. 307.000 € Brutto. Als Vorwegabzug könnten mit Zustimmung der Ministerien die Mittel aus der Ausgleichsmaßnahme Deichverstärkung Oldsum in Höhe von rd. 60.000 € angesetzt werden. Die verbleibenden 247.000 € würden mit 60 v.H. vom Land bezuschusst, so dass ein Eigenanteil von rd. 122.000 € verbleibt.

 

Die beteiligten Abteilungen des Ministerium für Landwirtwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein wurden um ihre Zustimmung zu diesem Finanzierungsvorschlag und zur Umsetzung der Maßnahme gebeten.

 

 

Herr Then stellt den Finanzierungsplan vor. Dabei wurde berücksichtigt, ob und in welchem Umfang die Kommunen Anlieger der Godelniederung sind. Nichtanlieger leisten, so einigt man sich, einen Grundbeitrag von jeweils 5.000 €. Die Anlieger leisten gemäß der nachfolgenden Aufstellung einen höheren Beitrag.

 

Ort

Wertigkeit der Fläche

Grundbeitrag

Flächenbeitrag

(Ges. 2169,25734)

Gesamtbeitrag

Alkersum

0

  5.000,00 €

         0,00 €

  5.000,00 €

Borgsum

1,5

  5.000,00 €

   3253,89 €

  8.253,89 €

Dunsum

0

  5.000,00 €

         0,00 €

  5.000,00 €

Midlum

0

  5.000,00 €

         0,00 €

  5.000,00 €

Nieblum

4

  5.000,00 €

  8.677,03 €

13.677,03 €

Oevenum

0

  5.000,00 €

         0,00 €

  5.000,00 €

Oldsum

0

  5.000,00 €

         0,00 €

  5.000,00 €

Süderende

0

  5.000,00 €

         0,00 €

  5.000,00 €

Utersum

11,9

  5.000,00 €

25.814,16 €

30.814,16 €

Witsum

11,55

  5.000,00 €

25.054,92 €

30.054,92 €

Wrixum

0

  5.000,00 €

         0,00 €

  5.000,00 €

Wyk

0

  5.000,00 €

         0,00 €

  5.000,00 €

Gesamt

28,95

60.000,00 €

62.800,00 €

122.800,00 €

 


Abstimmungsergebnis:  15 Ja                1 Nein