Sitzung: 21.03.2016 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tourismusverband Föhr
In der Diskussion über die vorgestellten Sachthemen wird deutlich, dass die Nutzung des Barcodes auf den W.D.R.-Fahrkarten für die Berechnung/Einziehung der Kurabgabe derzeit als Möglichkeit angesehen wird. Dies sei auch ohne Änderung des KAG möglich.
Weiterhin wird eine Vereinheitlichung der Kurabgabe positiv
gesehen. Die teils gravierenden Unterschiede in den Kurabgabe-Satzungen seien
den Gästen kaum zu vermitteln.
Herr Feddersen wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Fachausschusses Föhr eine
Übersicht zu erstellen, in welchen Bereichen die Kurabgabesatzungen der Föhrer
Gemeinden voneinander abweichen.
Zu Bedenken wird gegeben, dass die notwendige Technik teuer sei. Außerdem müsse ein Schlüssel gefunden werden, nach dem die anfallende Kurabgabe auf die Gemeinden verteilt werde.
Herr Feddersen teilt auf Nachfrage mit, dass von auswärtigen Personen, die auf der Insel arbeiten, keine Kurabgabe erhoben werden dürfe. Dies verbiete das KAG.